Dieselabgasskandal bei Audi/Porsche: Neuerliches Urteil zu Achtzylinder-EA898 im Premium-SUV Porsche Cayenne
Der Audi-Dieselmotor EA898 findet sich unter anderem im Porsche Cayenne. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat dazu ein weiteres Urteil vor dem Landgericht Köln errungen. Der Motorenhersteller – die Audi AG – muss einen Porsche Cayenne S Diesel mit dem Achtzylinder-Dieselmotor zurücknehmen und dafür hohen Schadensersatz leisten. Die Audi AG trifft auch die sekundäre Darlegungslast.
Vor dem Kölner Landgericht (19.01.2021, Az.: 5 O 189/20) hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einmal mehr ein sehr verbraucherfreundliches Urteil im Dieselabgasskandal rund um den von der Audi AG entwickelten und hergestellten 8-Zylindermotor 4.2 TDI (Motor EA898 mit der Abgasnorm Euro 5) erstritten. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des gesamten Diesel-Abgasskandals spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Streitgegenständlich war ein Porsche Cayenne S, den der Geschäftsführer des klagenden Unternehmens am 29. November 2013 zu einem Kaufpreis von 95.000 Euro brutto bei einem Kilometerstand von 17.900 Kilometern gekauft hatte und der am 21. November 2020 eine Laufleistung von 184.226 Kilometern aufwies. Dafür nahm die Klägerin ein Darlehen bei der BMW Bank GmbH in Höhe von 80.000 Euro über eine Laufzeit von 36 Monate auf und schloss im Rahmen einer Anschlussfinanzierung einen weiteren Darlehensvertrag über 55.000 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit der BMW Bank GmbH ab. Eine weitere Anschlussfinanzierung über einen Betrag von 36.000 Euro schloss die Klägerin ab 7. Januar 2019 ab. Einschließlich Zinsen leistete die Klägerin bislang 108.563,13 Euro.
Die beklagte Audi AG wurde nun verurteilt, an die Klägerin 32.461,61 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und weitere 2.706,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzseit dem 6. August 2020 zu zahlen und die Klägerin von den noch nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag gegenüber der BMW Bank GmbH freizustellen.
„Das Landgericht Köln hat deutlich herausgestellt, dass dem geschädigten Unternehmen ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Es ist auch aufgrund des eindeutigen Wortlauts des offiziellen Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt erwiesen, dass in dem streitgegenständlichen Porsche Cayenne S, eine unzulässige Abschalteinrichtung erhält, um die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unzulässig zu reduzieren“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Ebenso weist das Gericht auf die sekundäre Darlegungslast der Audi AG hin. In dem Rahmen muss das beklagte Unternehmen substantiiert darlegen, warum die Annahmen des KBA falsch sein sollen. Auf den in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis hat die Beklagte nicht weiter substantiiert vorgetragen. Der Vortrag sei laut Gericht unzureichend, wenn die Audi AG im Wesentlichen nur behaupte, der Vorstand habe nach dem derzeitigen Ermittlungsstand in dem relevantem Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder von der Programmierung noch, von der Verwendung der vom KBA beanstandeten Software Kenntnis gehabt.
Dr. Hartung hatte auch im Herbst vergangenes Jahres vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein weitreichendes Urteil errungen. Dieses hatte ein Urteil des Landgerichts Kiel im Sinne eines geschädigten Verbrauchers im Dieselabgasskandal teilweise abgeändert und diesem Schadensersatz zuerkannt, weil die Motorsteuerung seines Porsche Cayenne S Diesel manipulierend auf den Stickoxidausstoß einwirkt. Der Rechtsanwalt weist auf die Tragweite des Urteils hin: „Unserer Kenntnis nach ist dies das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum Dieselmotor EA898. Der Dieselmotor ist vor allem in teuren Fahrzeugen der Oberklasse verbaut, sodass Betrugshaftungsklagen nach § 826 BGB eine sehr lukrative Sache sind. Wir raten dazu, diesen Weg zu forcieren, um eine hinreichende finanzielle Kompensation für den erlittenen wirtschaftlichen Schaden zu erhalten. Das Urteil zeigt, dass die Gerichte weiterhin verbraucherfreundlich urteilen und sich Hersteller nicht aus der Verantwortung stehlen können, indem sie beispielsweise bezüglich der Thermofenster nur allgemein auf die Notwendigkeit zum Motorschutz verweisen.“