Diesel-Fahrverbote mit weitreichenden Folgen
Frankfurt und andere Städte betroffen
Das Fahrverbot in Frankfurt dürfte die Diskussion um Schadensersatz für betroffene Diesel-Besitzer neu entfachen. Wen trifft das Verbot? Ab September 2019 – also in einem Jahr – dürfen die aktuell vom Dieselskandal „EA189“ betroffenen Pkw aus der Volkswagenfamilie in Frankfurt nicht mehr in die ausgewiesenen Verbotszonen einfahren. Zu diesem Termin wird das Fahrverbot nämlich auch auf die Schadstoffklasse 5 ausgeweitet.
Dieser Schadstoffklasse gehören alle Diesel-Pkw an, die zwischen 2007 und 2015 als „TDI“ mit dem sogenannte Pumpe/Düse-Motor, dem EA189, ausgerüstet wurden – also nahezu alle Reihenvierzylinder von 1,6 oder 2,0 Litern Hubraum (Passat, Golf, Oktavia, T6, Alhambra), nur um ein paar Beispiele zu nennen.
Außerdem bestraft vom Fahrverbot: Die OM641 und OM652-Modelle von Mercedes, die auch der Schadstoffklasse 5 angehören.
Wird ein solches Auto in Fahrverbotszonen entdeckt, muss der Fahrer mit einem Bußgeld rechnen.
Ausnahmen wird es wohl nicht in einem Umfang wie in Hamburg geben, da es in der Hansestadt keine gerichtliche Anordnung gab.
Nicht betroffen vom Fahrverbot sind – vorläufig – die ebenfalls durch den Dieselskandal geschädigten Eigentümer der V6-Modelle von Audi, VW und Porsche, da diese nur in der Schadstoffklasse 5 zurückgerufen wurden. Allerdings: z. B. ein vor 2015 gebauter Porsche Cayenne der Schadstoffklasse 5 muss definitiv draußen bleiben.
Rechtsanwalt Dr. Gerit Hartung: „Durch die Fahrverbote wird sich der Gebrauchtwagenpreis für die betroffenen Fahrzeuge pulverisieren. Sie werden in der Region gar nicht mehr zu verkaufen sein.“
Für den erfahrenen Juristen bedeutet das: Zusätzlich zu den bisherigen Folgen der Betroffenheit kommt noch ein mit Sicherheit zu erwartender Wertverlust hinzu. Hartung: „Vor Gericht wird das ein weiteres gutes Argument für eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs sein!“