Fahrverbot für Diesel in Hamburg
Zwei Streckenabschnitte sind betroffen
Wie konkret wird das mit dem Dieselfahrverbot in Hamburg? Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung ist Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de und engagiert sich auf Verbraucherseite im Abgasskandal für betroffene Mandanten. Hier einige Antworten zum Thema „Fahrverbot für Diesel in Hamburg“.
Dieselfahrverbote beziehen sich insbesondere auf ältere Diesel, die nicht den aktuell höchsten Schadstoffklassen entsprechen. Nach Senatsangaben aus dem vergangenen Jahr könnten in Hamburg insgesamt rund 239.000 ältere Dieselfahrzeuge von den Durchfahrtsverboten betroffen sein. Natürlich sind auch alle Autos betroffen, die nicht in Hamburg zugelassen sind, aber trotzdem hier unterwegs sind.
Im Kampf um reinere Luft hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 entschieden: Städte dürfen bei der geltenden Rechtslage eigenständig Fahrverbote verhängen. Das Umweltbundesamt schlägt vor, zwei blaue Plaketten einzuführen und den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und Radverkehr zu stärken.
Eine deutschlandweite Untersuchung an über 500 Messstationen ergab, dass derzeit in 37 Städten der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bei Stickstoffdioxid (NO2) regelmäßig überschritten wird. Als Hauptverursacher gilt der Dieselverkehr.
Nun ist Hamburg Vorreiter: Als erste deutsche Stadt führt die Hansestadt bereits ab Ende April Durchfahrtssperren im Innenstadtbereich durch. An der Max-Brauer-Allee dürfen laut Luftreinhalteplan keine Dieselfahrzeuge (Lkw und Pkw) mehr fahren, die nicht die Abgasnorm 6 bzw. Euro VI erfüllen. Das Durchfahrverbot bezieht sich auch auf die Stresemannstraße. Sie soll für Lkw gesperrt werden, die nicht der Abgasnorm „Euro VI“ entsprechen.
Aktuell entsprechen nur 27 Prozent aller in Hamburg zugelassenen Diesel den Ansprüchen der „Blauen Plakette“, die zur Zufahrt in Dieselsperrzonen berechtigt.
Das bedeutet für Autofahrer mit Diesel, dass Autos mit Schadstoffklasse 4 und 5 nachgerüstet werden müssen, wenn sie sich „frei“ bewegen wollen. Für ältere Fahrzeuge ist es zu aufwendig, nachzurüsten.
Dr. Hartung befürchtet, dass die anfallenden Kosten auf die Verbraucher und Steuerzahler, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, abgewälzt werden. „Wer zahlt das? Meiner Meinung nach muss das von den Verantwortlichen für den Dieselskandal übernommen werden!“
Experten gehen dabei von Investitionen in Höhe von mindestens 2500 Euro pro Pkw aus, damit z. B. ein Golf der Schadstoffklasse 5 mit einer Adblue-Abgasreinigungsanlage ausgerüstet werden kann.
Ganz allgemein hat ein Dieselfahrverbot drastische Folgen für beteiligte Dieselbesitzer: Der Nutzen ihres Fahrzeuges ist eingeschränkt und bei einem Wiederverkauf würden die Preise dramatisch sinken. Dr. Hartung: „Prüfen Sie zeitnah Ihre Ansprüche, wir setzen sie gegen Händler und Hersteller durch.“
Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und nimmt gern Anmeldungen interessierter Opfer des Abgasskandals an.