Derivest GmbH: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler prüfen
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft Anleger der insolventen Derivest GmbH dazu auf, sich schnell um die Anmeldung ihrer Forderungen beim Sachwalter zu kümmern.
Der Graue Kapitalmarkt wabert trotz aller Regulierung weiter munter vor sich hin, und immer wieder kommen neue Themen auf, bei denen Kapitalanleger von negativen Ereignissen betroffen sind und Unterstützung von Experten benötigen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein aktuelles Beispiel ist das der Derivest GmbH aus Marktredwitz. Anleger der Derivest GmbH konnten seit August 2011 verschiedene Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Zinssätzen zeichnen. Nachrangdarlehen gehören bei Unternehmen zum Mezzanine-Kapital und sind Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten. Damit setzen sich Anleger einem Totalverlust ihres Vermögens aus. Dafür wird in der Regel eine Rendite versprochen, die deutlich über dem Kapitalmarktdurchschnitt liegt.
„Jetzt hat das Amtsgericht Hof das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Derivest GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet Gläubiger können ihre Forderungen nun bis zum 27. Dezember 2019 schriftlich beim Sachwalter anmelden. Das betrifft auch die Anleger, die ihr Geld in Nachrangdarlehen der Derivest GmbH investiert haben“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Er beobachtet den grauen Kapitalmarkt und dessen Entwicklungen schon lange und hat sich mit seinem Team voll auf den Verbraucherschutz spezialisiert, unter anderem im Betrugshaftungsrecht beim Kapitalanlagebetrug.
Nachdem es schon seit längerer Zeit Probleme bei der Rückzahlung der Nachrangdarlehen gab, ist die Insolvenz der Derivest GmbH nicht mehr überraschend gekommen. Immerhin war die Gesellschaft in jüngerer Vergangenheit schon in einem dubiosen Firmengeflecht mit der Sensus Vermögensverwaltung GmbH (ebenfalls aus Marktredwitz) und der Autark Group aufgefallen. Gegen die Sensus Vermögensverwaltung GmbH war ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof wegen des Vorwurfs des Betrugs in Zusammenhang mit Geldanlagen in zweistelliger Millionenhöhe anhängig, während die Autark Group und deren Gründer Stefan Kühn ebenfalls wegen ausgefallener Nachrangdarlehen vor einigen Jahren erhebliche (rechtliche) Probleme hatte.
Dr. Gerrit W. Hartung rät Anlegern der Derivest dazu, sich umgehend um die fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen beim Sachwalter zu kümmern. Nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. „Die Forderungen sollten schon deshalb angemeldet werden, weil es deutliche Hinweise darauf gibt, dass der Rangrücktritt bei den Nachrangdarlehen der Derivest GmbH nicht wirksam vereinbart wurde. In dem Fall werden auch die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht nachrangig, sondern gleichberechtigt mit den anderen Forderungen behandelt“, warnt der Rechtsanwalt.
Laut Hartung ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu begleichen. „Daher drohen den Anlegern weiterhin finanzielle Verluste. Darauf sollten sie sich einstellen.“ Aber: Unabhängig vom Insolvenzverfahren sollten auch Schadensersatzansprüche geprüft werden, um die finanzielle Kompensation betont der anerkannte Anlegerschutzanwalt. So hätten die Anlagevermittler und -berater die Anleger beispielsweise über die Risiken der Nachrangdarlehen und das bestehende Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Seien die Informationspflichten verletzt worden, könnten Schadensersatzansprüche entstanden sein. „Natürlich ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kein Selbstläufer. Dafür bedarf es eingehender juristischer Prüfungen und gegebenenfalls auch eine prozessuale Begleitung. Wir als erfahrene Anlegerschutzkanzlei begleiten betroffene Derivest-Anleger bei der außergerichtlichen Einigung und dem gerichtlichen Klageweg“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung.