Der Dieselskandal-Ärger für die Volkswagen AG geht weiter
Könnten an der Konstruktion eines manipulierten Dieselmotors der Volkswagen AG auch Mitarbeiter von Continental beteiligt gewesen sein? Das wollen Ermittler jetzt prüfen. Und in den USA will der Bundesstaat Ohio wegen systematischer Abgasmanipulation Sanktionen gegen den Konzern verfolgen, die über die bereits auf US-Bundesebene vereinbarten Strafen hinausgehen.
Für die Volkswagen AG nimmt der Dieselabgasskandal kein Ende. Nicht nur, dass der Hersteller reihenweise zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für die Abgasmanipulationen im Dieselgate 1.0 (EA189) und Dieselgate 2.0 (EA288) verurteilt wird. Auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich weiterhin für das Verhalten des Konzerns. Laut „WirtschaftsWoche“ haben Ermittler bei Volkswagen in Wolfsburg und beim Entwicklungsdienstleister IAV in Gifhorn Unterlagen beziehungsweise elektronische Daten wegen einer möglichen Beteiligung von Mitarbeitern des Autozulieferers Continental an der VW-Dieselaffäre angefordert.
In einem entsprechenden Bericht des NDR heißt es: „Hintergrund sind Informationen zu einer von VW verwendeten Abschaltvorrichtung in einem Dieselmotor, an deren Konstruktion auch Mitarbeiter von Continental beteiligt gewesen sein könnten. ‚Wir warten derzeit auf die Übermittlung der Daten‘, so die Ermittler. VW und IAV bestätigten der Wirtschaftszeitung die Durchsuchungen. Conti wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.“
„Das Vorgehen zeigt, dass der Dieselabgasskandal noch lange nicht beendet ist. Es könnte sogar sein, dass mehr und mehr Beteiligte auffliegen. Es ist für geschädigte Verbraucher in jedem Falle geboten, sich die Entwicklungen genau anzuschauen und Schadenersatzklagen gegen die Volkswagen AG anzustrengen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Und auch in den USA haben sich die Probleme für die Volkswagen AG noch lange nicht erledigt. In einem Rechtsstreit über mögliche hohe Bußgelder im US-Bundesstaat Ohio erlitt der Autobauer nun eine empfindliche Niederlage, meldete die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“. In dem Artikel heißt es: „Das Oberste Gericht von Ohio entschied, dass der Bundesstaat wegen systematischer Abgasmanipulation Sanktionen gegen den Konzern verfolgen kann, die über die bereits auf US-Bundesebene vereinbarten Strafen hinausgehen. Für VW sind regionale Verfahren wie dieses brisant, den Wolfsburgern drohen zusätzliche Rechtskosten. Bisher hat das Unternehmen über 32 Milliarden Euro dafür ausgegeben oder zurückgelegt. Jetzt könnten die Karten noch einmal neu gemischt werden, zumal es auch in anderen US-Staaten und Landkreisen weitere Verfahren gibt.“
Der Konzern sei zwar der Auffassung, dass die Ansprüche einzelner Bundesstaaten durch Strafen und Entschädigungen abgegolten seien, die er bereits wegen Verstößen gegen das Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ hatte zahlen müssen. „Aber allein, dass neue Klagen angestrengt werden, zeigt die Tragweite der Manipulationen und die damit verbundenen Schäden!“, betont Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Daher rät Dr. Hartung geschädigten Verbrauchern diese Manipulationen einfach hinzunehmen. Auch bei älteren und vielgefahrenen Fahrzeugen könne eine wirtschaftlich gute Lösung durch eine Betrugshaftungsklage hergestellt werden. „Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt der Rechtsanwalt.
Wir haben eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listen dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind: VW Dieselskandal EA288