Das Landgericht Stuttgart entscheidet verbraucherfreundlich im Fall von illegalem Online-Glücksspiel: Maltesisches Online-Casino wird wegen fehlender deutscher Lizenz verurteilt
Ein betroffener Spieler erhält fast 43.000 Euro von einem maltesischen Anbieter illegalen Online-Glücksspiels zurück. Die Zahlungen des Klägers wurden demnach ohne rechtliche Grundlage getätigt.
Ein deutscher Spieler setzte zwischen Dezember 2014 und 2016 fast 255.000 Euro bei Online-Casinospielen der maltesischen Firma Martingale Malta 2 Limited ein. Nach Auszahlungen von 211.454,06 Euro blieb ein Verlust von 42.989,94 Euro für den Kläger. Dieses Geld wurde nun zurückerstattet, da die Beklagte keine Lizenz zum Betreiben von Online-Casinospielen in Baden-Württemberg hatte. Die Registrierung erfolgte am Wohnort des Klägers unter Angabe desselben. Das Landgericht Stuttgart entschied aufgrund einer mündlichen Verhandlung vom 22. Februar 2024 (Az.: 12 O 174/23), dass die Online-Glücksspiel-Anbieterin die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.900,91 Euro freistellen und die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
„Die Klagepartei behauptet, dass sie aufgrund des Verstoßes der Beklagten gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages 2012 einen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Verluste, die sie bei den Online-Casinospielen erlitten hat, habe. Sie gibt an, dass sie im Jahr 2016 spielsüchtig war, was zu ihrem Ausschluss durch die Beklagten von weiterem Spielen führte. Erst im Jahr 2023 erfuhr sie, dass das Angebot der Beklagten illegal war“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Hartung mbH in Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat neben der Beratung von Geschädigten des Abgasskandals auch Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos. Dr. Gerrit W. Hartung hat das urteilsfreundliche Urteil vor dem Landgericht Stuttgart erstritten.
Die maltesische Online-Glücksspiel-Anbieterin versuchte erwartungsgemäß, sich aus der Verantwortung zu ziehen und behauptete, dass die Klägerin sich zumindest fahrlässig der Illegalität von Online-Glücksspielen verschlossen habe. Es sei allgegenwärtig in den Medien gewesen, dass Online-Casinospiele in Deutschland verboten seien. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Beklagten auf ihrer Website sei klar ersichtlich gewesen, dass der Spieler die Rechtslage in dem Land, von dem aus er teilnehme, selbst prüfen müsse. Das Angebot der Beklagten sei konzessionsfähig gewesen.
Vor Gericht konnte diese Argumentation nicht überzeugen: Die Zahlungen der Klagepartei erfolgten gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne rechtliche Grundlage. „Der Vertrag über die Durchführung des Online-Casinospiels auf der Website der Beklagten ist gemäß § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung von öffentlichem Glücksspiel im Internet gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 verboten war. Die Behauptung der Beklagten, dass ihr Angebot für Online-Casinospiele konzessionsfähig war und ihr eine Erlaubnis rechtswidrig nicht früher erteilt wurde, ändert an dieser Einschätzung nichts.“
Auch der Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung unterstreicht die Relevanz von § 812 BGB. Darin heißt es: „Jemand, der ohne rechtlichen Grund etwas auf Kosten eines anderen erlangt, ist dazu verpflichtet, es zurückzugeben, selbst wenn der rechtliche Grund später entfällt oder der angestrebte Erfolg nicht eintritt.“ Das Gericht habe nach Anhörung der Klägerin keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass sie sich der Einsicht in das Verbot des Online-Casinospiels zumindest leichtfertig verschlossen haben könnte. Vielmehr sei anzunehmen, dass die Klägerin mehr oder weniger gedankenlos das Online-Angebot der Beklagten genutzt habe und von dessen Legalität ausgegangen sei. „In der mündlichen Verhandlung gab die Klagepartei glaubhaft an, erst im Jahr 2023 durch die Website der Klägervertreter von der Illegalität des Spielens erfahren zu haben. Dies liefert geschädigten Verbrauchern im Online-Casino-Skandal neue Argumente.“