BGH hat die Rechte von Mercedes-Kunden im Abgasskandal ganz erheblich gestärkt
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt heraus, dass auch viele Fahrzeuge von Daimler und auch BMW mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sein könnten.
Die Mönchengladbacher Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat vor dem Bundesgerichtshof im Karlsruhe eine bahnbrechende Entscheidung im sogenannten Diesel-Abgasskandal erstritten. Der BGH hat mit Beschluss vom 28. Januar 2020 entschieden (Az.: VIII ZR 57/19), dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG (Mercedes-Benz) von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden können. „Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und vertritt seine Mandanten über alle Instanzen hinweg. Beim BGH kooperiert die Rechtsanwaltsgesellschaft mit Prof. Dr. Matthias Siegmann (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof).
„Damit hat der BGH nicht nur die Rechte von Mercedes-Kunden im Daimler-Abgasskandal erheblich gestärkt und die Beweisführung erleichtert, sondern auch eine äußerst hilfreiche Beweislastumkehr für alle geschädigten Dieselkäufer und zwar unabhängig vom Hersteller geschaffen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der schon viele Urteile und Beweisbeschlüsse gegen Mercedes im Abgasskandal erwirkt hat. Denn die Daimler AG steckt wie viele andere Hersteller auch mitten im Dieselskandal und setzt auch das sogenannte „Thermische Fenster“ ein. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654 und OM 642, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben.
Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Celle kassiert, mit dem die Schadensersatzklage eines Kunden gegen die Daimler AG abgewiesen wurde. Der Verbraucher hatte Ansprüche gegen den Konzern geltend gemacht, da seiner Meinung nach in seinem Mercedes, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet ist, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden sei. „Einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA gab es für das Modell des Klägers nicht, der daher er die Einholung eines Gutachtens anbot. Ein Sachverständiger sollte klären, ob Daimler in dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Das lehnte das OLG ab. Seiner Meinung nach stützten sich die Ausführungen des Klägers auf reine Mutmaßungen“, erklärt Hartung. Weiterhin sagt er: „Damit habe es sich das OLG aber zu leicht gemacht, befand der BGH. Es habe die Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers rechtsfehlerhaft überspannt und verfahrensfehlerhaft den Sachverständigenbeweis nicht erhoben. Damit habe es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt. Das bedeutet: Ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist nicht erst dann gegeben, wenn es einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gibt.“
Für Mercedes-Eigentümer und sämtliche geschädigte Dieselkäufer auch anderer Hersteller ist das natürlich ein gutes Zeichen, dass sie ihr Recht auf Schadensersatz besser durchsetzen können – auch ohne einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.