Bet365 muss mehrmals Geld für illegale Online-Sportwetten zurückzahlen!
Hillside (Sports) ENC, ein Online-Sportwetten-Anbieter aus Malta, ist verpflichtet, beträchtliche Geldbeträge an geschädigte Spieler zurückzuerstatten. Das Unternehmen hatte in Deutschland ohne die erforderliche Genehmigung über die Plattform Bet365 Online-Sportwetten angeboten.
Die maltesische Online-Sportwetten-Anbieterin Hillside (Sports) ENC muss insgesamt etwa 150.000 Euro zurückzahlen, zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Prozesskosten. Vor dem Landgericht Verden und dem Landgericht Würzburg erlitt sie deutliche Niederlagen in Verfahren, bei denen es um die Rückzahlung verlorener Wetteinsätze bei Online-Sportwetten ging. Zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vorfälle verfügte die Beklagte nicht über eine von einer deutschen Behörde erteilte Konzession für das Anbieten von Online-Sportwetten in Deutschland. Erst am 09.10.2020 erhielt sie eine solche Erlaubnis, die bis zum 31. Dezember 2022 gültig war. Bereits vor Beginn des streitgegenständlichen Zeitraums hatte sie einen Antrag auf Konzession gestellt.
Deshalb haben die Gerichte für die genannten Zeiträume verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen: Vom 30. November 2018 bis 20. September 2021, vom 7. Januar 2016 bis zum 3. Oktober 2020 und vom 15. Februar 2015 bis 20. November 2018. In einem Fall wurde die Beklagte dazu verurteilt, der Klagepartei 74.727,01 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. April 2023 zu zahlen. Im zweiten Fall beläuft sich die Verurteilung auf 14.735,52 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. Oktober 2023. Im dritten Fall wurden 60.306,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Mai 2023 zugesprochen.
„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war bis zum 30. Juni 2021 das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet untersagt. Auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht gestattet. Dieses grundsätzliche Verbot gilt gleichermaßen für Online-Casinospiele und Online-Sportwetten. Spieler, die bei Online-Sportwetten Verluste erlitten haben, sollten unbedingt rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlung prüfen zu lassen“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auch Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos und -Sportwetten-Anbieterinnen. Dr. Hartung hat erfolgreich Urteile vor dem Landgericht Verden und dem Landgericht Würzburg erstritten.
In solchen Fällen finden üblicherweise die Regelungen des § 812 BGB Anwendung, da die Einsätze ohne rechtlichen Grund geleistet wurden: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.” Zudem ist § 134 BGB „Gesetzliches Verbot” einschlägig: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.”
„Die Betreiberin der Plattform konnte sich nicht damit herausreden, dass der Verbraucher absichtlich, also bewusst gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen habe. Die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe nur allgemein Kenntnis davon gehabt, oder sie unterstellt, dass sich der Kläger fahrlässig der Erkenntnis der Sittenwidrigkeit seiner Handlungen verschlossen habe, ist als Argumentation unzureichend.” Das erklärt der Experte für Glücksspielrecht, Dr. Gerrit W. Hartung. Folglich ist dieses Argument nicht stichhaltig, um die Zahlungen zu verhindern.