Bet365 Geld zurück: Aktuelles Urteil fördert den Verbraucherschutz im illegalen Online-Glücksspiel!

Das Landgericht Köln hat in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass ein Online-Sportwettenanbieter ohne deutsche Lizenz zur Rückerstattung von Spielverlusten verpflichtet ist. Das Gericht erklärte die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 für ungültig und machte deutlich, dass der Anbieter auch für Einsätze haftet, die vor der Übernahme der Webseite platziert wurden.

Bet365 Geld zurück: Aktuelles Urteil fördert den Verbraucherschutz im illegalen Online-Glücksspiel!

Am 5. Juli 2024 entschied das Landgericht Köln zugunsten eines geschädigten Verbrauchers, dass die Beklagte, das maltesische Unternehmen Hillside (Sports) ENC, Betreiberin der Plattform „bet365“, verpflichtet ist, ihm 65.016,31 Euro zurückzuzahlen. Der Kläger hatte diesen Betrag zwischen 2015 und 2020 durch Online-Sportwetten auf der deutschsprachigen Webseite von Bet365 verloren. Das Gericht stellte fest, dass die Verträge zwischen den Parteien aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) gemäß § 134 BGB nichtig sind, da die Beklagte zum Zeitpunkt der Wetten keine deutsche Erlaubnis für das Anbieten von Sportwetten besaß.

„Der Kläger argumentierte, dass er bis zu seinen eigenen Recherchen und der rechtlichen Beratung durch seinen Anwalt nicht wusste, dass die angebotenen Sportwetten illegal waren. Er führte an, dass die Beklagte die Vertragsbeziehung durch die Übernahme der Webseite vollständig übernommen habe und somit für alle Ansprüche, einschließlich derjenigen aus der Zeit vor der Übernahme, haftbar sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass die Beklagte durch ihre Mitteilung auf der Webseite und die Zustimmung des Klägers zur Übernahme die gesamte Vertragsbeziehung übernommen hat“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist spezialisiert auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos fokussiert. Dr. Hartung hat das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Köln erstritten.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Beklagte keine gültige deutsche Erlaubnis für das Anbieten von Online-Sportwetten hatte und dass die Vorschriften des § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 im Einklang mit dem Unionsrecht stehen. Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch diese Regelung ist gerechtfertigt, da sie dem Schutz der Spieler und der Allgemeinheit dient. Folglich war der Vertrag zwischen den Parteien nichtig, und die Rückforderung der geleisteten Einsätze durch den Kläger war rechtmäßig. Zudem wies das Gericht die Einrede der Verjährung zurück, da der Kläger nicht vor dem 1. Januar 2021 von den Umständen erfuhr, die seinen Anspruch begründeten. Es wurde festgestellt, dass der Kläger als Verbraucher davon ausgehen durfte, dass ein landesweit bekanntes Unternehmen wie die Beklagte die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland einhält.

Das Urteil des Landgerichts Köln verdeutlicht nicht nur die strenge Auslegung des Glücksspielstaatsvertrags, sondern auch die konsequente Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten im Bereich des Online-Glücksspiels. Der Fall hebt die Wichtigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen hervor und betont, dass Anbieter von Glücksspielen sich an nationale Vorschriften halten müssen, selbst wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben und weitere Spieler dazu ermutigen, ihre Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückzufordern. Gleichzeitig ist das Urteil eine Warnung an Anbieter, dass die Berufung auf ausländische Lizenzen und vermeintliche Duldungen durch Behörden nicht ausreicht, um ihre Angebote in Deutschland rechtlich abzusichern. Die Beklagte hat zudem die Grenzen der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit erfahren, insbesondere wenn nationale Schutzmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher und zur Prävention von Glücksspielsucht im Vordergrund stehen. Dieses Urteil trägt somit zur Klärung der rechtlichen Situation bei und stärkt den Schutz von Spielern gegenüber illegalen Angeboten im Internet.

„Das Landgericht Köln wies außerdem den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens zurück, da es keinen Grund sah, auf eine Entscheidung eines parallel anhängigen Verfahrens beim Bundesgerichtshof zu warten. Die prozessualen Nebenentscheidungen ergaben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Insgesamt bekräftigte das Urteil die Rechtsposition des Klägers und setzte ein weiteres Zeichen gegen das illegale Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland. Die Beklagte wurde zur Zahlung der Klagesumme sowie der Zinsen verurteilt, während sie die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.