Belastung mit Stickoxiden in Deutschland viel zu hoch
Deutschland hat systematisch gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. Die Richter in Luxemburg gaben einer entsprechenden Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik statt. Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 Städten „systematisch und fortdauernd“ überschritten worden.
Laut einem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat Deutschland jahrelang nicht genug gegen die hohe Belastung mit Stickoxiden (NOx) in den Städten getan und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Die Richter in Luxemburg gaben einer entsprechenden Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik statt. Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 Städten „systematisch und fortdauernd“ überschritten worden. Das war kürzlich bei Tagesschau.de zu lesen. Die Richter gaben damit einer entsprechenden Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik statt, weil Deutschland systematisch gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen habe. Im Detail: 2016 lagen die Werte in allen 26 Gebieten zwischen 2,5 und 105 Prozent über dem zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. In den Ballungsräumen Stuttgart und Region Rhein-Main sei zudem auch anhaltend der Stundengrenzwert für NO2 überschritten worden.
„Direkte Strafen oder Sanktionen sind mit dem Spruch zunächst nicht verbunden. Mit dem Urteil sind aber neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Zudem könnte die EU-Kommission Strafzahlungen verhängen, wenn der EuGH eine Vertragsverletzung feststellt und Deutschland die Stickoxid-Grenzwerte weiterhin nicht einhält. Dazu müsste es allerdings ein zweites Verfahren geben“, heißt es in dem Beitrag weiterhin. Die EU-Kommission hatte 2018 neben Deutschland auch Frankreich und Großbritannien verklagt, weil die Grenzwerte nicht eingehalten würden und nach europäischem Recht solche Überschreitungen so schnell wie möglich beendet werden müssen.
Inzwischen haben sich die Stickoxid-Werte zwar in vielen Städten verbessert. Auch wegen der Corona-Pandemie ist die Belastung 2020 spürbar zurückgegangen. Die Grenzwerte wurden nur noch in sechs Städten verfehlt, darunter Hamburg, München und Stuttgart. Das große Aber: Mit dem Urteil aber neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der berüchtigten Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Die rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung durch das höchste europäische Gericht ist eine schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank.“
„Für Dieselfahrer kann dies zu weiteren Belastungen führen. Diesel-Fahrverbote sind nicht vom Tisch und können neben älteren Modellen natürlich auch neuere Baureihen betreffen. Bei den meisten Herstellern sind auch die neuen Dieselmotoren von Manipulationen betroffen, sodass sich kaum ein Dieselfahrer sicher fühlen kann. Es kann weiterhin sogar zu Stilllegungen von Fahrzeugen kommen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weiß auch: „Dieselgate 1.0, Dieselgate 2.0 und mittlerweile auch Benzingate 1.0 sind in vollem Gange und entwickeln sich fast täglich weiter. Es sind allein in Deutschland zig Millionen Fahrzeuge unterwegs, die durch illegale Abschalteinrichtungen die Abgaswerte manipulieren und damit nicht nur der Umwelt schwere Schäden zufügen, sondern auch den Eigentümern massive wirtschaftliche Nachteile bringen. Ihre Fahrzeuge sind viel weniger wert.“ Er plädiert daher dafür, dass geschädigte Käufer von Euro 5- und Euro 6-Dieseln und bestimmter Benziner – derzeit stehen vor allem VW, Audi und Porsche sowie Daimler mit Mercedes-Fahrzeugen im Feuer – den Weg der Betrugshaftungsklage nach § 826 BGB forcieren und gerichtlich Schadensersatz für die erlittenen wirtschaftlichen Nachteile erhalten.