Bei Wohn- und Reisemobile droht neues Ungemach wegen Abgasmanipulationen
Der Wohnmobilhersteller Hymer hat ein weiteres Problem. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsuchte die Geschäftsräume des Unternehmens, weil der Verdacht des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben im Raum stehe.
Wie viele andere Hersteller hochwertiger Wohn- und Reisemobile ist das deutsche Unternehmen Hymer vom Dieselabgasskandal betroffen. Es stehen Manipulationsvorwürfe gegen den Hersteller der Basisfahrzeuge im Fiat Ducato-Dieselabgasskandal im Raum, die aktuell Gegenstand von Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sind. Jetzt droht neues Ungemach. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den Wohnmobilhersteller aus Bad Waldsee wegen Betrugsverdachts. Fahrzeuge könnten der 3,5-Tonnen-Klasse zugeordnet worden sein, obwohl sie schwerer sind, berichten die „Stuttgarter Nachrichten.
In dem Artikel heißt es: „Die Behörde, die oft bei großen Wirtschaftsdelikten übernimmt, führt laut einer Sprecherin ein Ermittlungsverfahren „gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben bei dem Verkauf von Wohnmobilen“. Noch weitere Objekte in Baden-Württemberg seien am Mittwoch mit Hilfe von Spezialisten des Landeskriminalamts durchsucht worden.“
„Das große Problem für Halter dieser Fahrzeuge: Sollte sich bestätigen, dass bei den Gewichtsangaben getrickst wurde, dürfte dies bedeuten, dass viele Fahrzeuge mit den vorhandenen Führerscheinen nicht mehr gefahren werden dürfen.“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
„Viele Hymer-Fahrzeuge werden in der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgewiesen und können mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Sollte sich der Manipulationsverdacht bestätigen, bräuchten Fahrer eines solchen Fahrzeugs aber mindestens die Führerscheinklasse C1. Der Klasse B-Führerschein reicht bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht aus. Wer diese Fahrerlaubnis nicht, muss sein teures Wohnmobil stehen lassen“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Für den Verbraucherschutzanwalt hat das Thema große Sprengkraft. „Juristisch ist das Thema aus kaufrechtlicher Gewährleistung gegen den jeweiligen verkaufenden Händler interessant, also bei Neufahrzeugen innerhalb der zweijährigen und bei Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der einjährigen Gewährleistungsfrist. Es kommen Ansprüche auf Minderung, Rückabwicklung oder Aufwendungsersatz in Betracht. Potenziell Betroffene sollte die Entwicklung intensiv beobachten und zügig rechtlichen Rat einholen. Es ist durchaus möglich, dass bereits Fristen laufen, die einzuhalten sind. Diese Zeit sollte man nicht verstreichen lassen.“