Bamberger Landgericht stärkt Spielerrechte: Erfolgreiche Stufenklage gegen PokerStars ebnet Weg für Rückzahlung von Einsätzen im Online-Glücksspiel!

Das Landgericht Bamberg entschied zugunsten eines Spielers, der im Rahmen einer Stufenklage gegen den Online-Glücksspielanbieter PokerStars auf Auskunft und die daraus resultierende Rückzahlung des Verlustbetrags geklagt hatte. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Stufenklage als rechtliches Mittel, mit dem Verbraucher ihre Ansprüche gegenüber großen Anbietern schrittweise durchsetzen können. Dieses Urteil könnte für viele Verbraucher von Bedeutung sein, die in vergleichbaren Situationen rechtliche Unterstützung suchen, um ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten.

Bamberger Landgericht stärkt Spielerrechte: Erfolgreiche Stufenklage gegen PokerStars ebnet Weg für Rückzahlung von Einsätzen im Online-Glücksspiel!

In einem aktuellen Urteil (Az. 41 O 234/23) hat das Landgericht Bamberg über eine Stufenklage entschieden, die ein Kläger gegen eine Betreiberin von Online-Glücksspielen angestrengt hatte. Im Zentrum des Verfahrens stand das Recht des Klägers auf Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, das ihm nach Art. 15 DSGVO zusteht. Die Stufenklage ermöglicht es dem Kläger, zunächst Informationen zur Datenverarbeitung anzufordern, um darauf basierend in einem zweiten Schritt etwaige Ansprüche wie Schadensersatz geltend zu machen. Das Urteil betont die Wichtigkeit der Stufenklage als rechtliches Instrument, insbesondere in Fällen, in denen der Kläger ohne Kenntnis der relevanten Informationen seitens der Gegenseite seine Ansprüche nur schwer oder gar nicht konkretisieren kann.

„Im vorliegenden Fall verlangte der Kläger zunächst Auskunft darüber, wie die Beklagte seine personenbezogenen Daten verarbeitet hatte. Dieses Auskunftsrecht ist in der DSGVO verankert und gibt betroffenen Personen das Recht, Informationen über die Nutzung ihrer Daten zu erhalten. Es stärkt die Position des Einzelnen gegenüber Unternehmen, die Daten verarbeiten, besonders wenn der Verdacht auf Rechtsverstöße oder Benachteiligung besteht. Die Beklagte, mit Sitz im Ausland, wies das Auskunftsersuchen des Klägers jedoch ab, indem sie angab, die vorgelegte Vollmacht sei nicht hinreichend konkretisiert. Sie argumentierte, dass für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs eine spezielle Vollmacht erforderlich sei, um die Identität des Klägers und dessen Recht auf die angeforderten Daten zweifelsfrei nachzuweisen. Das Urteil des Landgerichts Bamberg, das zugunsten des Klägers ausging, stellt die Bedeutung des Auskunftsrechts und der Stufenklage heraus“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Mönchengladbacher Rechtsanwalt und Partner der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), die sich auf den Schutz von Anlegern und Verbrauchern spezialisiert hat. Die Kanzlei ist zudem auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegenüber Online-Casinos und im Abgasskandal fokussiert.

Das Landgericht Bamberg wies die Argumentation der Beklagten zurück und stellte klar, dass die DSGVO keine spezifische Vollmacht für die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen fordert. Eine allgemeine anwaltliche Vollmacht reicht aus, solange keine berechtigten Zweifel an einem möglichen Missbrauch bestehen. Das Gericht verwarf somit die Praxis der Beklagten, die durch ihr striktes Vollmachtserfordernis eine unzulässige Hürde für den Zugang zur Datenauskunft aufbaute. Es betonte, dass solche rigorosen Anforderungen die Rechte der Betroffenen unverhältnismäßig einschränken und dem Ziel der DSGVO, nämlich der Förderung von Transparenz und Kontrolle über die Verarbeitung personenbezogener Daten, widersprechen.

Dr. Hartung hebt hervor: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg sendet ein klares Signal an Unternehmen und Dienstleister, die Auskunftsersuchen ihrer Kunden ernst zu nehmen und diese gemäß den Vorgaben der DSGVO zu bearbeiten. Ein erhöhter Verwaltungsaufwand oder das Bestehen auf speziellen Vollmachten sind demnach nicht grundsätzlich zulässig und können im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung als ungerechtfertigte Einschränkung der Rechte der Betroffenen gewertet werden. Das Gericht stärkt somit die Rechte von Verbrauchern und anderen betroffenen Personen, indem es eine pragmatische, die Zielsetzung der Datenschutz-Grundverordnung widerspiegelnde Auslegung des Auskunftsanspruchs vornimmt.“

Dieses Urteil unterstreicht nicht nur die Relevanz des Auskunftsanspruchs gemäß der DSGVO, sondern auch die Effizienz und Praktikabilität der Stufenklage. Diese ermöglicht es dem Kläger, zunächst die notwendigen Informationen zur Prüfung seiner Rechte zu erhalten, bevor er über den Umfang weiterer Ansprüche entscheidet. Die gerichtliche Entscheidung betont den prozessualen Vorteil der Stufenklage als strategisches Instrument, das es Betroffenen auch in datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen ermöglicht, ihre Rechte gezielt durchzusetzen. Angesichts der Bedeutung von Transparenz und Verbraucherschutz erteilt das Urteil datenverarbeitenden Unternehmen eine klare Absage an überzogene Nachweispflichten und unzulässige Erschwernisse bei der Auskunftserteilung.

In einem Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 3. September 2024 wird ebenfalls eine Stufenklage behandelt, die der Kläger gegen eine Online-Glücksspielanbieterin eingereicht hat. In der ersten Stufe fordert der Kläger Auskunft über bestimmte personenbezogene Daten, die von der Beklagten im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet wurden. Das Ziel dieser Stufenklage ist es, die notwendigen Informationen zu erlangen, die der Kläger benötigt, um in der zweiten Stufe der Klage einen Rückforderungsanspruch für seine getätigten Glücksspieleinsätze geltend zu machen. Das Gericht stellt fest, dass die Stufenklage gemäß § 254 ZPO zulässig ist, da das Auskunftsbegehren des Klägers auf Datenschutzansprüchen nach der DSGVO basiert und somit eine solide Grundlage für die weitere Rechtsverfolgung bildet. Es wird betont, dass die Klage nicht rechtsmissbräuchlich ist, auch wenn der Kläger die erhaltenen Daten zur Vorbereitung einer Rückforderungsklage nutzt. Der Anspruch auf Auskunft umfasst unter anderem eine vollständige Zahlungs- und Spielhistorie in einem maschinenlesbaren Format, was als notwendig für die effektive Wahrnehmung der Rechte des Klägers anerkannt wurde. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Stufenklage als geeignetes prozessuales Instrument zur schrittweisen Durchsetzung komplexer Ansprüche, insbesondere in Fällen, in denen die Klägerseite ohne detaillierte Daten der Beklagten nicht in der Lage wäre, ihre Ansprüche vollständig zu substantiieren.