Auto-Kartell - Razzia bei BMW
Vorwurf illegaler Absprachen
Mit einem Überraschungsbesuch in der Münchner Konzernzentrale hat die untersuchende EU-Kommission den Druck auf die Beteiligten des Autokonzerns massiv erhöht und eindrucksvoll bewiesen, dass die kartellrechtlichen Vorwürfe gegen Mercedes, BMW und Volkswagen mit den Töchtern Audi und Porsche noch nicht zu den Akten gelegt wurden. Laut Bundeskartellamt handelt es sich bei der durchgeführten Nachprüfung um eine unangekündigte Untersuchung. Die Razzia bei BMW war im Rahmen der Aufarbeitung der kartellrechtlichen Vorwürfe gegen BMW und weitere deutsche Autobauer nach langer Zeit ein erstes Lebenszeichen der Ermittler.
Schon vor Monaten waren weitere Untersuchungen angekündigt worden. Die Daimler AG beschloss daraufhin, sich als Kronzeuge zur Verfügung zu stellen – ein Angebot, das kurz vor der Razzia bei BMW noch einmal unterstrichen und neu formuliert wurde. Während BMW bis heute jede Beteiligung an kartellrechtlichen Absprachen abstreitet, bekommen sich die VW-Töchter darüber mitunter auch schon mal öffentlich in die die Haare. So wurde jetzt bekannt, dass Porsche der Konzernschwester Audi 200 Millionen Euro in Rechnung stellt für die Lieferung von Motoren für Cayenne und Macan, die angeblich ohne Wissen des Bestellers mit einer Software ausgerüstet worden waren, die auf dem Prüfstand Grenzwertunterschreitungen vorgaukeln sollte.
BMW streitet ab – Mercedes will aussagen
Die aktuellen kartellrechtlichen Untersuchungen beziehen sich auf Absprachen der „Big Five“ im Dieselskandal, aber auch bezüglich der Bauteile und der Entwicklungen im Benziner-Bereich.
Mit der angestrebten Kronzeugenregelung könnte Daimler einem zu erwartenden 3-stelligen Millionenbußgeld entgehen, der „Strafe durch den Verbraucher“ aber nicht. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung, der bereits zahlreiche Opfer im Abgasskandal vertritt: „Wenn diese Absprachen nachgewiesen werden, dann haben natürlich auch Besitzer von Mercedes-Dieseln Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch den gemeinsam zu verantwortenden Dieselskandal entstanden ist. Bei neueren Modellen steigt auch die Chance, einen Rückgabeanspruch gegenüber dem Händler durchzusetzen.“
Aus der BMW-Konzernzentrale ist zu erfahren, dass es keinerlei Untersuchungen in Bezug auf Abgasmanipulationen gäbe und dass sich die kartellrechtlichen Ermittlungen im Untersuchungsstatus befänden. Ermittlungen würden nicht automatisch bedeuten, dass das Unternehmen für irgendetwas zur Verantwortung gezogen würde.
BMW-Fahrer können folgende Optionen prüfen lassen
1. Auto jünger als 2 Jahre? Geben Sie Ihren Diesel beim Händler zurück
2. Auto älter als 2 Jahre? Machen Sie gegenüber dem Hersteller den Ihnen entstandenen Schaden geltend
3. Bei der Autobank finanziert? Prüfen Sie die Widerrufsbelehrungen und treten Sie vom Vertrag zurück