Schadensersatz beim Audi A8 im Abgasskandal
Landgericht Krefeld 2 O 509/18 - Urteil vom 11.03.2020
Hartung Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadensersatz für den Käufer eines Audi A8 erreicht. Nach einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 11. März 2020 muss die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung den A8 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az.: 2 O 509/18). Audi habe bei dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Dadurch sei der Kläger getäuscht worden und habe Anspruch auf Schadensersatz.
Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, entschied das LG Krefeld. Audi muss den A8 nun zurücknehmen und des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Kläger hatte den A8 für knapp 55.000 Euro gebraucht gekauft und fuhr rund 65.000 Kilometer mit dem Pkw. Dafür muss er sich den Abzug einer Nutzungsentschädigung von ca. 15.700 Euro gefallen lassen. Unterm Strich erhält er knapp 40.000 Euro plus Zinsen.