Audi Dieselskandal rund um EA897: Audi AG haftet für manipulierten Porsche Macan S
Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht Konstanz war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi AG wurde vom Landgericht Konstanz (Urteil vom 05.11.2020, Az.: C 3 0 67/20) zur Zahlung von 56.857,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24. März 2020, zur Freistellung von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie zur vollständigen Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 6). Es gab bereits einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Bezug auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs für den streitgegenständlichen Motor im Mai 2018.
„Der Motor des Fahrzeugs des Klägers verfügt als unzulässige Abschalteinrichtung unter anderem über ein sogenanntes Thermofenster. Es handelt sich dabei um ein Abgasrückführungssystem, durch das der Ausstoß von Stickoxiden reduziert wird. Bei Temperaturen außerhalb eines bestimmten Bereiches wird die Abgasrückführung reduziert. Der Kläger hat mit dem von der Beklagten hergestellten und in Verkehr gebrachten Pkw ein Fahrzeug erworben, welches in einem bedeutsamen Gesichtspunkt anders beschaffen war, als der Kläger dies erwarten durfte. Ein vernünftiger Durchschnittskäufer darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass ein von ihm erworbener PKW entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist. Hierzu gehört, dass die für das Fahrzeug erforderliche Typgenehmigung nicht durch Täuschung erwirkt wurde“, gibt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung die Begründung des Gerichts wider. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Das Gericht betont: Bei der in das streitgegenständliche Fahrzeug implementierten Motorsteuerungssoftware handle es sich zudem nach der zutreffenden Beurteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes auch um eine unzulässige Abschalteinrichtung, nämlich eine Aufheizstrategie, die im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus) anspringe, im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert werde, und die das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessere. Zudem entsprächen die unter Umweltschutzgesichtspunkten bedeutsamen Schadstoffimmissionen des Fahrzeugs nicht jenen, die der Kläger aufgrund der gesetzlichen Grenzwerte und des erfolgreichen Durchlaufens des NEFZ-Prüfstandsverfahrens erwarten durfte.
Das bedeutet laut dem Landgericht Konstanz: Das Vorhandensein der nach alledem vom KBA zu Recht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuften Aufheizstrategie in dem streitgegenständlichen Pkw begründet auch eine technische Mangelhaftigkeit des von dem Kläger erworbenen Fahrzeugs mit potentieller Gefahr seiner Stilllegung, was als Schaden im Sinne des § 826 BGB ohne Weiteres ausreicht. „Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Für Halter entsprechender Fahrzeuge sind dies gute Zeichen, denn sie können damit rechnen, im Rahmen des Dieselskandals Schadensersatz zu erhalten“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6!
„Dass Abschaltvorrichtungen grundsätzlich illegal sind, wenn sie zu erhöhtem Emissionsausstoß im realen Straßenbetrieb führen, hat auch die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Eleanora Sharpston in einem vielbeachteten Verfahren am 30. April 2020 klargemacht. Diese Vorrichtungen seien nur in ganz engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors erlaubt“, führt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus. Eigentümer der betroffenen Modelle der drei Hersteller sollten die weitere Entwicklung also genau beobachten und gegebenenfalls den Weg der Betrugshaftungsklage in Erwägung ziehen.