Schadensersatz beim Audi A6
LG Münster 0 16 O 183/19, Urteil vom 06.08.2019
Die Käuferin eines vom Abgasskandal betroffenen Audi A6 kann ihr Fahrzeug zurückgeben und VW muss den Kaufpreis erstatten. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung setzte das Urteil am Landgericht Münster durch. Das LG Münster entschied, dass VW die Klägerin durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und der Kaufvertrag daher rückabgewickelt werden müsse. Für die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen.
Die Klägerin hatte den Wagen zu einem Nettopreis von ca. 42.000 Euro und einer Laufleistung von 6.150 Kilometern gebraucht gekauft. Sie fuhr ca. 128.700 km mit dem Pkw und muss sich dafür einen Nutzungsersatz in Höhe von rund 21.450 Euro anrechnen lassen, unterm Strich erhält sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs ca. 19.700 Euro plus Zinsen.