Auch Opel gerät im Dieselskandal immer mehr in den Fokus
Das Oberlandesgericht Celle hat im Dieselabgasskandal bei Opel einen Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss erlassen und fordert bestimmte Auskünfte vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Auch Opel kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Kürzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen umfassenden verpflichtenden Rückruf für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia angeordnet. Betroffen sind weltweit 400.000 Autos. Es geht um Diesel-Varianten von Astra, Corsa und Insignia aus den Modelljahren 2014 bis 2018, heißt es in einem Medienbericht. Schon 2018 hatte das KBA einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle des Opel Zafira, Cascada und Insignia angeordnet.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Celle im einem Opel-Dieselverfahren einen Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss erlassen und fordert bestimmte Auskünfte vom Kraftfahrt-Bundesamt. Streitgegenständlich ist ein Opel Zafira-C 2.0 CDTI Tourer Euro 6. Das Oberlandesgericht Celle will zum einen wissen, ob der verbaute Dieselmotor nachträglich, also nach Abschluss des ursprünglichen EG-Typengenehmigungsverfahrens, vom KBA im Hinblick auf das eventuelle Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüft worden ist und wenn ja, mit welchem Ergebnis.
„Ebenso konkretisiert das Gericht die Anforderung und fragt, ob als unzulässige Abschalteinrichtungen Prüfstandserkennung, Thermofenster, fehlerhafte AdBlue-Dosierung, Reduzierung der Emissionskontrolle bei 2.400 Umdrehungen pro Minute und der Eingriff in die Emissionskontrolle bei einem Umgebungsdruck unter 915 hPa eingesetzt worden sind. Das Oberlandesgericht Celle zeigt damit große fachliche Tiefe und könnte neuen Schwung in den Dieselabgasskandal bei Opel bringen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Darüber hinaus will das Oberlandesgericht Celle wissen, ob es sich, sofern unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden seien, es sich nach der Bewertung des KBA um eine Software handle, die erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde und ob das das Fahrzeug von einem amtlichen Rückruf des KBA betroffen sei und falls ja, ob der Grund dafür in seinem Emissionsverhalten liege.
„Auch die abschließende Frage ist interessant. Schließlich will das Oberlandesgericht Celle bei der KBA-Anfrage herausfinden, ob Opel hinsichtlich der vom Kläger als unzulässig beanstandeten Abschalteinrichtungen unzutreffende oder nach damaligem Maßstab unvollständige Angaben gemacht habe und wenn ja, welche Angaben dies gewesen seien“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.