Rechtsanwalt Arbeitszeugnis

Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten dessen Inhalt prüfen? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen kein Zeugnis ausgestellt und Sie möchten es anfordern? Hier erfahren Sie mehr über Ihre Rechte.

Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg

Arbeitszeugnis: Schlüssel zum Erfolg oder Karrierehindernis – beides ist möglich. In der heutigen Zeit ist ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis in der Regel entscheidend für den beruflichen Erfolg. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Ich verstehe die Zeugnissprache und erkenne verborgene Codes. 

Um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es für Sie und setze gegebenenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung durch. Sollte kein Arbeitszeugnis ausgestellt werden, kann ich eine Klage auf Ausstellung einreichen. 

Sie sind Arbeitgeber und unsicher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Ich helfe Ihnen gerne dabei und schaffe so Rechtssicherheit. 

Recht auf ein Arbeitszeugnis

  • Unabhängig von der Art der Beschäftigung – ob Minijob, Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet – hat jeder Arbeitnehmer gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. 
  • Auch Praktikanten haben das Recht, ein Arbeitszeugnis anzufordern. 
  • Je nach Dauer der Beschäftigung bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, auf Anfrage ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. 
  • Sie können Ihr Arbeitszeugnis bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen, sofern Ihr Arbeitsvertrag keine Frist für die Anforderung festlegt. 

Überblick: Die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt Unterschiede zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis. 

Zwischenzeugnis: 

  • Ich kann ein Zwischenzeugnis beantragen, wenn ich ein “berechtigtes Interesse” nachweisen kann, etwa bei einem geplanten Jobwechsel, einer langen Betriebszugehörigkeit, einer Versetzung oder einem Wechsel des Vorgesetzten. 
  • Ich muss mein berechtigtes Interesse belegen; wenn ich einen anerkannten Grund nenne, steht der Ausstellung nichts im Wege. 
  • Die Angaben müssen nicht immer detailliert sein; zum Beispiel reicht beim geplanten Jobwechsel der Hinweis auf eine berufliche oder finanzielle Verbesserung aus. 

Einfaches Arbeitszeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis: 

  • Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Angaben zur Art und Dauer meiner Tätigkeit, ohne eine Bewertung meiner Leistung oder meines Verhaltens. 
  • Es bietet daher beruflich keinen großen Mehrwert, sondern dient lediglich als Nachweis meiner Tätigkeiten. 
  • Das qualifizierte Zeugnis gibt detaillierte Auskunft über meine Leistung und mein Verhalten und steht mir üblicherweise schon nach kurzer Beschäftigungsdauer zu. 
  • Anders als beim einfachen Zeugnis muss ich die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses aktiv einfordern. 
  • Das Fehlen eines qualifizierten Zeugnisses kann im Bewerbungsprozess negativ bewertet werden. 

Bewertungssystem 

  • Das übliche Benotungssystem für Arbeitszeugnisse ist wie folgt festgelegt: 
  • Sehr gut: Die Aufgaben wurden immer zur vollen Zufriedenheit erfüllt. 
  • Gut: Die Aufgaben wurden durchweg zur vollen Zufriedenheit erfüllt. 
  • Befriedigend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erfüllt. 
  • Ausreichend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt. 
  • Mangelhaft und ungenügend: Die Aufgaben wurden meist zur Zufriedenheit ausgeführt. 

Die Beweislast für die Bewertung hängt von der jeweiligen Note ab: 

  • Bei einer Bewertung schlechter als befriedigend ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Bewertung zu begründen. 
  • Daher habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf mindestens eine befriedigende Bewertung. 
  • Wenn ich eine bessere Note als befriedigend erhalten möchte, muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich “gute” oder sogar bessere Leistungen erbracht habe. 

Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung sollten auch Einschätzungen zur Leistungsbereitschaft und zum Sozialverhalten angemessen berücksichtigt werden. 

Tipp: Bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitgeber ist es empfehlenswert, sich auf eine spezifische Bewertung oder Zeugnisnote zu verständigen. Dies kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs während eines Kündigungsschutzprozesses festgelegt werden.

Erlaubte und unerlaubte Formulierungen

In der Praxis hat sich eine besondere Zeugnissprache herausgebildet, die negative Bewertungen von Mitarbeitern hinter scheinbar neutralen Formulierungen oder dem bewussten Weglassen üblicher Bestandteile verbirgt. Arbeitnehmer sollten diesen “Code” verstehen. 

  • Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alles im Arbeitszeugnis akzeptiert werden muss! 
  • Ein Arbeitszeugnis muss den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Gewerbeordnung (GewO) und der relevanten Rechtsprechung entsprechen und bestimmten Grundsätzen genügen: 
    • Klarheit 
    • Wahrheit 
    • Wohlwollen 
    • Vollständigkeit 
    • Individuelle Beurteilung 
  • Besonders sollten Arbeitnehmer auf folgende Punkte achten: 
    • Wie werden die Leistungen bewertet?  
    • Das Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und keine Hindernisse für eine berufliche Neuorientierung darstellen.  
    • Konflikte mit dem Arbeitgeber sollten zum Beispiel nicht im Zeugnis erwähnt werden. 
  • Die Verwendung bestimmter Formulierungen kann zudem versteckte Hinweise enthalten.  
    • So könnte der Satz “Herr Meier zeigte auch Einsatzbereitschaft” andeuten, dass dies nur gelegentlich zutraf. 
    • Die Formulierung “Herrn Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung” lässt darauf schließen, dass es weder vorbildlich noch stets korrekt war. 
  • Die Schlussformel des Zeugnisses hat eine wesentliche Bedeutung:  
    • Positiv ist zu bewerten, wenn Ihnen für Ihre Leistungen gedankt wird, Ihr Ausscheiden bedauert wird und zusätzlich gute Wünsche ausgesprochen werden.  
    • Diese sollten sowohl persönlich als auch beruflich sein und den Zusatz “weiterhin viel Erfolg” beinhalten.  
    • Wenn Ihnen lediglich “für die Zukunft viel Erfolg” gewünscht wird, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass es in der Vergangenheit nicht optimal lief. 
    • Fehlt die Schlussformel gänzlich, kann der Arbeitnehmer in der Regel nicht darauf bestehen, dass sie hinzugefügt wird, wie es die überwiegende Rechtsprechung besagt. 
    • Der Grund für das Ausscheiden darf nur im Zeugnis genannt werden, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.  
    • Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig verhaltensbedingte Kündigungen oder Ähnliches hinzufügen.

Formale Vorgaben für ein Arbeitszeugnis

Für die formale Erstellung von Arbeitszeugnissen existieren festgelegte Standards, von denen ich als Arbeitgeber in der Regel nicht abweichen sollte.  

  • In der Regel verwende ich das A4-Format auf ungelochtem und unbeschädigtem Firmenpapier, das weder zerknittert noch verschmutzt sein sollte.  
  • Das Zeugnis sollte gedruckt und nicht lediglich in digitaler Form vorhanden sein. Es sollte maschinenschriftlich verfasst werden und nicht ausschließlich handschriftlich. 
  • Die Länge des Zeugnisses sollte angemessen sein und der Dauer der Zusammenarbeit Rechnung tragen. 
  • Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen. Wenn ich das Arbeitszeugnis später ausstelle, kann es in der Regel nicht rückdatiert werden. 
  • Die Unterschrift sollte vom Geschäftsführer, einem direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters oder dem Personalchef stammen.  
    • Eine Unterzeichnung durch einen Kollegen oder die Assistentin der Geschäftsleitung ist in der Regel nicht ausreichend.

Arbeitszeugnis anfechten

Wenn ich mein Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchte, sollte ich gegebenenfalls die folgenden Schritte unternehmen. 

  • Es ist ratsam, Änderungen möglichst zeitnah einzufordern. Ich überprüfe dazu meinen Arbeits- oder Tarifvertrag, um Fristen für die Anforderung und mögliche Änderungen des Arbeitszeugnisses zu finden. 
    • Die gesetzliche Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt drei Jahre, während für die Anfechtung eine Frist von sechs Monaten gilt. 
    • Es wird davon ausgegangen, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr angemessen bewerten können. 
  • Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen: 
    • Bei Problemen mit meinem Arbeitszeugnis sollte ich zuerst meinen Vorgesetzten ansprechen. 
    • Ich bereite dazu eine Argumentation und mögliche Änderungsvorschläge vor. 
  • Arbeitszeugnis prüfen lassen: 
    • Wenn ich einen Widerspruch gegen mein Arbeitszeugnis erwäge, sollte ich es von einem Anwalt prüfen lassen. 
    • Nicht alle Aussagen im Arbeitszeugnis, die mir möglicherweise missfallen, können rechtlich beanstandet werden. 
    • Ein Klageverfahren könnte erfolglos sein. 
  • Anwalt einschalten: 
    • Entscheide ich mich für die Einschaltung eines Anwalts, sollte dieser Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen. 
    • In einem weiteren Gespräch kann ich meine Forderungen mit Unterstützung des Anwalts vorbringen, während mein Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darlegt. 
    • Eine Einigung wäre für beide Seiten vorteilhaft, um ein kostspieliges und zeitaufwendiges Klageverfahren zu vermeiden. 
  • Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht 
    • Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. 
    • In Abhängigkeit von der Ausgangssituation liegt die Beweispflicht entweder bei mir oder beim Arbeitgeber.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Fachkenntnisse in Arbeitszeugnissen

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen oder bei rechtlichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht? Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung. 

Meine Dienstleistungen umfassen: 

1.Überprüfung von Arbeitszeugnissen: 

  • Ich analysiere sorgfältig die Formulierungen und Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass es Ihren Leistungen und Qualifikationen gerecht wird. 
  • Bei Bedarf unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. 

2. Erstellung von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber: 

  • Ich verfüge über das Fachwissen, um maßgeschneiderte Arbeitszeugnisse zu erstellen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die individuellen Leistungen und Fähigkeiten des Mitarbeiters angemessen würdigen. 

3. Gerichtliche Auseinandersetzung bei Arbeitszeugnissen: 

  • Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sein und eine rechtliche Auseinandersetzung in Betracht ziehen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite. 
  • Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. 

Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht und stehe Ihnen mit professionellem Rat und engagierter Unterstützung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.

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