Rechtsanwalt Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten und möchten dessen Inhalt prüfen? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen kein Zeugnis ausgestellt und Sie möchten es anfordern? Hier erfahren Sie mehr über Ihre Rechte.

Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg

Wie funktioniert die Zeiterfassung? Was versteht man unter Vertrauensarbeitszeit? Ist Homeoffice weiterhin möglich? Als Arbeitgeber bin ich verpflichtet, die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter zu erfassen. Es genügt jedoch nicht, die Stunden pauschal festzuhalten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung reagiert: Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) habe ich als Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber meinen Angestellten – dies umfasst auch eine konkrete Zeiterfassung. Dadurch werden unbezahlte Überstunden und Ruhepausen dokumentiert. 

Dieses Urteil stellt eine zusätzliche Belastung für mich als Arbeitgeber dar. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß ich, dass im Arbeitsrecht zahlreiche Pflichten zu beachten sind. Bei Verstößen drohen empfindliche Rechtsfolgen. Daher ist es wichtig, sich juristisch abzusichern und Rat von einem Anwalt einzuholen. Ich kläre Sie darüber auf, wie Sie am besten auf die Rechtsprechung reagieren können.

Wie die Zeiterfassung erfolgreich gestaltet werden kann

Um Ihr Unternehmen rechtssicher auf das BAG-Urteil vorzubereiten, sollten Sie folgende Punkte beachten: 

  • Anwendungsbereich 
    • Die Grundlage bildet die allgemeine Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – nicht nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 
    • Es ist erforderlich, die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers zu dokumentieren. 
      • Bislang ist nicht eindeutig geklärt, ob dies auch leitende Angestellte betrifft. 
    • Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden. Das bedeutet: tatsächlicher Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich Überstunden und Pausen. Pauschale Eintragungen sind unzulässig. 
  • Umsetzung im Unternehmen 
    • Es ist ein objektives und zuverlässiges System der Zeiterfassung notwendig. Dies kann sowohl digital als auch analog sein. Der Arbeitgeber hat hierbei großen Gestaltungsspielraum. 
    • Aufgrund des Mitbestimmungsrechts nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Abstimmung mit dem Betriebsrat erforderlich. 
    • Mitarbeiter können ihre Arbeitsstunden auch selbst dokumentieren, allerdings muss der Arbeitgeber dies kontrollieren. 
    • Freie und flexible Arbeitszeiteinteilung bleibt weiterhin möglich. Der Arbeitgeber muss jedoch auf Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten achten. 
    • Bei der Umsetzung ist der Datenschutz zu berücksichtigen. 
  • Rechtsfolgen bei Verstößen 
    • Die Überwachung erfolgt durch die jeweilige Landesbehörde (in der Regel die Landesämter für Arbeitsschutz). 
    • Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Wie ich Ihnen helfen kann

Ich biete Ihnen rechtlichen Rat zur Umsetzung der Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen als Arbeitgeber an. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate ich Sie darüber, worauf Sie in Ihrem Betrieb achten müssen: Arbeitnehmer, leitende Mitarbeiter und freie Angestellte – jeweils müssen besondere Umstände berücksichtigt werden. Seien es Kontrollpflichten, Datenschutzbestimmungen oder die Einbindung des Betriebsrats. Es ist entscheidend, die Umstände der Kündigung zu klären. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Mein Ziel ist es, eine verträgliche Lösung zu finden, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird. 

Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Ja, ich benötige eine kostenlose Erstberatung: