Miele plant den Abbau von 2.000 Arbeitsplätzen – Wichtige Informationen für Betroffene
Der Hersteller von Haushaltsgeräten, Miele, plant einen bedeutenden Stellenabbau. Bis zu 2.700 Arbeitsplätze weltweit könnten von Kürzungen oder Umsiedlungen betroffen sein, wie das Unternehmen bekannt gab. Diese Maßnahmen, zusammen mit weiteren Kostenreduzierungen, sollen bis 2026 zu Einsparungen von etwa 500 Millionen Euro führen. Die Entscheidungen wurden bereits der Belegschaft kommuniziert. Als Gründe für die Sparmaßnahmen nannte das Unternehmen einen globalen Rückgang der Nachfrage und erhebliche Preiserhöhungen auf der Kostenseite.
Gemäß Angaben des Konzerns sollen etwa 700 der potenziell betroffenen 2.700 Stellen am Hauptsitz in Gütersloh wegfallen. Teile der dortigen Produktion von Waschmaschinen sollen bis 2027 in das Miele-Werk im polnischen Ksawerów verlagert werden. Die Stellen in Gütersloh sollen dann sukzessive abgebaut werden.
Rechtliche Unterstützung bei betriebsbedingter Kündigung
Kann man eine Abfindung erhalten?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers besteht für den Arbeitnehmer die Option, eine Abfindung zu erhalten. Die Höhe dieser Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Die Erfolgsaussichten eines eventuellen Gerichtsverfahrens,
- Die Dauer der Beschäftigung im Unternehmen,
- Das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.
In der Regel entspricht die Abfindung etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch eine höhere Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ausgehandelt werden, wobei die Verhandlungsgeschicklichkeit eine Rolle spielt. Gemäß § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist es auch möglich, eine Abfindung zu erhalten, ohne Klage einzureichen, wenn die betriebsbedingte Kündigung im Kündigungsschreiben angedeutet wird und die Klagefrist nicht verstrichen ist. In einem solchen Fall wird die Abfindung auf 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung festgesetzt.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht
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