Rechtsanwalt Arbeitsbedingungenrichtlinie bei Arbeitsverträgen
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Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg
Die neue Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU zielt darauf ab, eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung der Arbeitnehmer zu fördern. Dies hat weitreichende Informationspflichten für den Arbeitgeber zur Folge. Erfahren Sie, welche Aspekte Sie als Arbeitgeber berücksichtigen müssen.
Die kürzlich eingeführte Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU zielt darauf ab, eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Daraus resultieren weitreichende Informationspflichten für den Arbeitgeber. Informieren Sie sich darüber, welche Aspekte Sie als Arbeitgeber berücksichtigen sollten.
Haben Sie Ihre Arbeitsverträge geändert? Wer dies nicht tut, kann mit bis zu 2.000 ? Bußgeld belegt werden. Die neue Arbeitsbedingungenrichtlinie bringt zahlreiche juristische Herausforderungen mit sich. Besonders im Nachweisgesetz (NachwG) wurden erhebliche Änderungen vorgenommen. Die Arbeitsbedingungenrichtlinie normiert umfassende Informationspflichten des Arbeitgebers bezüglich der wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Betroffen sind vor allem neue Arbeitsverträge, die ab dem 01. August 2022 geschlossen wurden. Eine Umstellung bedeutet: ein hoher bürokratischer Aufwand, der äußerst zeitintensiv und fehleranfällig ist.
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Welche Aspekte sind nun bei Arbeitsverträgen zu berücksichtigen?
Die Arbeitsbedingungenrichtlinie legt umfangreiche Informationspflichten des Arbeitgebers über wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses fest. Mit der Änderung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde insbesondere das Nachweisgesetz (NachwG) verschärft. Das müssen Sie als Arbeitgeber nun beachten:
- Vertragsbedingungen dürfen nicht mehr innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Es gibt jetzt drei verschiedene Stufen für Fristen.
- Neue “Kernbedingungen” müssen bereits am ersten Tag der Arbeitsleistung schriftlich ausgehändigt werden. Zukünftig sind auch anzugeben:
- Anordnung, Voraussetzung und die Vergütung von Überstunden (soweit vereinbart).
- Die Zusammensetzung und Art der Auszahlung des Gehalts sowie
- Vereinbarte Ruhepausen/-zeiten.
- Bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen.
- Anschließend beginnt eine Frist von 7 Tagen, innerhalb derer Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weitere Bedingungen schriftlich nachweisen müssen. Neu hinzu kommt dabei:
- Dauer einer Probezeitvereinbarung, die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anordnung von Überstunden bei einer Überstundenvereinbarung.
- Darüber hinaus wurden die Bedingungen der alten Fassung konkretisiert.
- Die neu aufgenommenen Vertragsbedingungen müssen innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
- Außerdem genügt die Angabe der Kündigungsfrist nicht mehr. Sie haben die Pflicht, den Arbeitnehmer über das Kündigungsverfahren zu informieren.
- Künftig müssen Arbeitnehmer auch über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage unterrichtet werden. Daneben bleiben die üblichen Vertragsinhalte wie die zwingende Schriftform einer Kündigung und die Kündigungsfrist bestehen.
- Planen Sie während eines laufenden Arbeitsverhältnisses Änderungen der Arbeitsbedingungen, müssen diese zukünftig am Tag, an dem sie wirksam werden, dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Die Monatsfrist findet keine Anwendung.
- Dabei müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen fristgerecht schriftlich mitgeteilt werden.
- Dies gilt auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt.
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