Rechtsanwalt Mönchengladbach Arbeitsvertrag
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt Dr. Gerrit W. Hartung gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung kennt er aufgrund von mehreren tausend geführten Fällen die Interessen beider Seiten und kann somit eine zielgeführte Vertretung und Beratung seiner Mandantinnen und Mandanten und deren rechtliche Interessen bestens vertreten. Dies gilt selbstverständlich außergerichtlich und auch gerichtlich vor den Arbeitsgerichten in Mönchengladbach, der Region, Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit.
Als Anwalt unterstützt und berät er Sie im Arbeitsrecht zu allen wichtigen Belangen, hier zum Thema Arbeitsvertrag. Egal ob dieser erstellt, erweitert oder geprüft werden soll oder es gar Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem gibt: Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steht Ihnen mit seinem gesamten, umfangreichen Fachwissen zur Seite. Vor allem bei bestehenden Arbeitsverträgen werden bestimmte Formulierungen und Klauseln geprüft, wo es oftmals auf jedes einzelne Wort ankommt, auch im Gesamtkontext des gesamten Arbeitsvertrag und seiner einzelnen Passagen.
Arbeitsvertrag regelt für beide Seiten alles Wesentliche
Im Arbeitsleben gibt es in der Regel kein Arbeitsverhältnis, bei dem kein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen ist. Nur beim faktischen Arbeitsverhältnis fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, weil von Anfang an oder rückwirkend Nichtigkeit gegeben ist. Die anfängliche Nichtigkeit kann sich durch Rechtsverstoß ergeben. Die rückwirkende Nichtigkeit folgt meistens durch Anfechtung. Die Nichtigkeitsfolgen greifen im Arbeitsrecht grundsätzlich erst mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der sogenannten „ex-nunc“-Wirkung. Damit bleibt dem Arbeitnehmer die in der Vergangenheit gezahlte Vergütung erhalten, es kommt zu keiner Rückzahlungspflicht.
In einem wirksamen Arbeitsvertrag werden sämtliche Pflichten und Rechte beider Parteien schriftlich geregelt, was unter anderem Arbeitszeiten, Lohn/Vergütung, Urlaub, Kündigungsfrist, Arbeitsbedingungen, Art und Umfang der Tätigkeiten und weiteres beinhaltet.
Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung kennt die Fallstricke in einem Arbeitsvertrag sehr genau und weiß, worauf er bei rechtlichen Prüfungen und im Streitfall achten muss. Dies gilt auch für neu anzufertigende Verträge. Er unterstützt Sie tatkräftig, schnell und umfassend, um eine möglichst ideale und schnelle Lösung für Sie zu erreichen.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bietet kompetente Hilfe
Bei Fragen oder Problemen im Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen immer einen Profi zu Rate zu ziehen, und nicht auf eigene Faust zu recherchieren. Das Internet kann ein komplexes Fachwissen nicht ersetzen. Insbesondere dann ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gefragt, wenn Ihre eventuell doch angestellten eigenen Recherchen für Sie ein vermeintlich negatives Ergebnis ergeben haben.
Vor allem bei komplexen Sachverhalten behält ein Rechtsanwalt den Überblick und kann Missverständnisse schnell aufklären. Das Ziel unserer Kanzlei ist es Ihre Rechte durchzusetzen, gleichzeitig aber auch Ihren individuellen Fall in einer möglichst kurzen Zeit zu lösen, denn Streitigkeiten bereiten vielen Menschen verständlicherweise oftmals unnötig schlaflose Nächte und können die eigene Gesundheit beinträchtigen.
Ein Arbeitsvertrag ist vor allem für Arbeitnehmer nicht immer zum Wohlwollen formuliert. Aber auch Arbeitgeber beschäftigen sich häufig nicht mit einem Arbeitsvertrag, der auch für sie nachteilig sein kann. Daher gehört die Erstellung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages für beide Parteien auch zu unseren Aufgaben.
Aufgrund mehr als 30jähriger Erfahrung verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung über ein umfassendes Fachwissen im Bereich Arbeitsrecht und kennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr genau, um bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen.
Um eine bestmögliche Lösung für Ihr individuelles Anliegen zu erhalten ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalt unabdingbar, damit Ansprüche mit entsprechendem Nachdruck durchgesetzt werden können und Sie zu Ihrem Recht kommen.
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