Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung
Unabhängig davon, ob eine fristlose oder ordentliche Kündigung vorliegt: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Ansprüche. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Welche Ansprüche habe ich bei einer Kündigung?
Haben Sie gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Gerade mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht Anspruch auf Lohn? Habe ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung? Und was geschieht mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und mache Ihre Rechte geltend. Sollte sich die andere Partei weigern zu zahlen, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten.
Haben Sie gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Gerade mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht Anspruch auf Lohn? Habe ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung? Und was geschieht mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und mache Ihre Rechte geltend. Sollte sich die andere Partei weigern zu zahlen, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten.
Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung
Wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, dieses zu erstellen. Dabei spielt es keine Rolle, wer gekündigt hat. Das Recht besteht!
- Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Dies gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.
- Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst einfordern.
Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!
- Sie können eine Änderung verlangen
- Diese kann notfalls auch gerichtlich eingefordert werden.
Form und Frist des Arbeitszeugnisses
- Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden
- Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden
Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:
- Angaben zur Dauer der Beschäftigung
- Einsatzbereich
- Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers
- Keine Bewertung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:
- Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet
Lohnanspruch bei Kündigung
Ordentliche Kündigung
- Ich bin verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen
- Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, weil der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss ich den Lohn auch für die Monate zahlen, in denen der Arbeitnehmer zuhause war. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.
Außerordentliche Kündigung
- Bei einer außerordentlichen Kündigung wird die Lohnzahlung eingestellt.
- Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss ich den Lohn nachzahlen.
Die Fälligkeit erfolgt wie der normale Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug, ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche gezielt vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.
Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld bei einer Kündigung
Es existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes ist vielmehr eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei einer Kündigung kann sich ergeben aus:
- einem Tarifvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
- einem Arbeitsvertrag
Auch aus betrieblicher Übung kann sich ein Anspruch ableiten lassen.
- Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, indem er in der Vergangenheit wiederholt eine Leistung erbracht hat.
- Beispielsweise zahlt der Arbeitgeber Ihnen drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so muss er dies auch im folgenden Jahr tun.
- Hat er bei jeder Zahlung ausdrücklich auf eine freiwillige Leistung hingewiesen, besteht kein Anspruch.
Stichtagsregelung – Zu welchem Zeitpunkt erlischt der Anspruch?
Das Weihnachtsgeld ist in vielen Unternehmen an eine Bedingung geknüpft: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Ob die Stichtagsregelung gültig ist, hängt davon ab, mit welchem Zweck der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausgezahlt hat:
- als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)
- Stichtagsregelung unwirksam
- Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
- zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)
- Stichtagsregelung wirksam
- Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld
- eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)
- Stichtagsregelung unwirksam
- Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung
Urlaubsgeld trotz Kündigung – Wann ist eine Rückforderung möglich?
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kann sich jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:
- Urlaubsentgelt: Vergütung des Arbeitnehmers für die Zeit des Urlaubs, meist in Höhe des normalerweise gezahlten Lohns
- Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung
Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
- abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen
- Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig
- Der Arbeitgeber kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
- Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.
Fundierte Rechtsberatung durch mich an Ihrer Seite
Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, stehen viele finanzielle Fragen im Raum. Aus diesem Grund ist zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie sich Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für den weiteren Berufsweg ausschlaggebend. Als Rechtsanwalt für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, umso schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.
Es steht eine Kündigung im Raum? Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Es ist stets wichtig, die möglichen Ansprüche der anderen Partei zu kennen. Wenden Sie sich bei sämtlichen Fragen an mich! Ich mache Ihre Ansprüche geltend!
Ja, ich benötige eine kostenlose Erstberatung: