Zinsanspruch im Abgasskandal ab Kaufpreiszahlung

Urteil OLG Koblenz 12 U 61/19

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 16. September 2019 entschieden, dass geschädigte Autokäufer im Abgasskandal Anspruch auf Deliktzinsen nach § 849 BGB haben (Az.: 12 U 61/19). Das bedeutet, dass der Zinsanspruch nicht erst ab Klageerhebung entsteht, sondern bereits ab Zahlung des Kaufpreises.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Der Unterschied kann schnell ein paar tausend Euro ausmachen. Es lohnt sich immer mehr, im Abgasskandal, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.“