ADAC-Rechtsschutz muss im Abgasskandal bezahlen
Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die ADAC-Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine erstinstanzliche Dieselklage tragen muss.
Es ist eine schöne Entwicklung im Dieselabgasskandal: Vor dem Oberlandesgericht Hamm ist ein weiteres Urteil gegen das leistungsverweigernde Verhalten einer Rechtsschutzversicherung ergangen. Die Oberinstanz hat die ADAC-Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt, die Kosten für eine Dieselklage gegen BMW übernehmen (Urteil vom 30. März 2023, Az.: I-20 U 144/22). Der Verbraucher wollte wegen Abgasmanipulationen an seinem BMW X1 Schadenersatzansprüche gegen BMW geltend machen. Die Rechtsschutzversicherung des ADAC verweigerte im August 2020 für die Klage die Deckungszusage mit der Begründung, es gebe keine hinreichenden Erfolgsaussichten, obwohl der PKW mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters versehen sein könnte.
„Die ADAC-Rechtsschutzversicherung bekam in erster Instanz recht, aber das Oberlandesgericht Hamm bewertete die Sachlage anders. Es könne nicht mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden, dass dem Kläger gegen die BMW AG ein Schadensersatzanspruch zustehe. Dabei bezog sich das OLG dezidiert auf die jüngste Rechtsprechung am Europäischen Gerichtshof EuGH. Dieser hatte am 21. März 2023 festgestellt, dass das Thermofenster grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht auch dann auslöse, wenn das sittenwidrige und vorsätzliche Handeln nicht nachgewiesen werden könne. Autobauer könnten also für Abgasmanipulationen bereits haftbar gemacht werden, wenn sie fahrlässig gehandelt haben“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Die Richter in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Das kann zu einer neuen Welle an verbraucherfreundlichen Urteilen führen, weil Gerichte aller Instanzen zahlreiche Dieselverfahren zurückgestellt hatten, bei denen es auf ebendiese Frage ankommt. „Geschädigte Verbraucher sollten also die Individualklage wieder neu in Betracht ziehen, um ihr Recht zu erhalte!“, sagt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Dementsprechend sei es folgerichtig, dass das Oberlandesgericht Hamm es nicht ausschließe, dass dem Kläger gegen die BMW AG ein Schadensersatzanspruch zustehe. „Damit haben die Richter der einfachen Ablehnung der Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung durch die Versicherungsgesellschaft einmal mehr eine deutliche Abfuhr erteilt. Das erhöht die Deckungs- und Erfolgsaussichten maßgeblich. Rechtschutzversicherte Kläger sollten also den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihren Anspruch auf Deckung jedenfalls gerichtlich durchsetzen“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Vergangenes Jahr hatte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen müsse.