Welche Fahrzeuge sind vom Porsche-Dieselskandal betroffen?
Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe von Porsche
Der Abgasskandal hat auch die Porsche AG mit großer Wucht getroffen. Als Konsequenz verzichtet der Sportwagenbauer bereits auf Neufahrzeuge mit Dieselmotoren. Das ist allerdings die Zukunft, in der Gegenwart hat Porsche noch massiv mit den Folgen des Abgasskandals zu kämpfen.
So hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen Porsche eingeleitet. Dabei soll geklärt werden, ob führende Mitarbeiter der Porsche AG ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, so dass es zu den Abgasmanipulationen kommen konnte. Die Konzernschwestern VW und Audi wurden in diesem Zusammenhang schon zu hohen Geldbußen verurteilt. Das Bußgeldverfahren hat keinen direkten Einfluss auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen gegen Porsche bzw. den Motorenhersteller Audi. Die Porsche AG hat bereits im Mai 2019 die Quittung für die Manipulationen an der Abgastechnik seiner Motoren bekommen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte ein Bußgeld von 535 Millionen Euro gegen den Autohersteller.
Die Tatsache, dass Porsche unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, ist auch durch die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eindrucksvoll bestätigt worden. Die Behörde hat zunächst im Mai 2018 den verpflichtenden Rückruf für insgesamt rund 60.000 Porsche Cayenne mit dem V8 4.2 TDI vom Motortyp EA898 und Porsche Macan mit dem V6 3.0 TDI vom Motortyp EA897 angeordnet. Inzwischen ist auch bewiesen, dass sämtliche dieselmotorisierten Porsche-Fahrzeuge – Panamera, Cayenne und Macan – eine mit Schummel-Software ausgestatte Abgassteuerung besitzen und damit vom Dieselabgasskandal betroffen sind. Dementsprechend hat es von Mai 2018 bis März 2020 weitere KBA-Rückrufe gegeben.
Grund der Rückrufe ist, dass das KBA jeweils unzulässige Abschalteirichtungen entdeckt hat, die zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsgefährdenden Stickoxiden führen. Selbst beim Aushängeschild „Porsche Panamera“ gibt es eine unzulässige Abschalteinrichtung,, wie der „Spiegel“ schon im Juli 2018 zu Recht berichtete und längst auch durch behördliche Feststellungen belegt worden ist.
Inzwischen liegen bereits zahlreiche Gerichtsurteile vor, welche die Porsche AG als Fahrzeughersteller bzw. die Audi AG als Motorenhersteller aufgrund der Abgasmanipulationen grundsätzlich in die Schadensersatzpflicht genommen haben.
So hat die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch schon am 10. Oktober 2019 erfolgreich Schadensersatz bei einem Porsche Cayenne S mit einem 4.2 TDI-Motor des Typs EA898 mit der Abgasnorm Euro 5 durchgesetzt. Das LG Flensburg sah es als erwiesen an, dass die Abgaswerte manipuliert wurden (Az.: 4 O 25/19). Es entschied, dass die Audi AG als Hersteller des Motors das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurücknehmen muss. Aktuell hat auch das Landgericht Siegen am 11. Februar 2020 mit Urteil (Az.: 5 O 136/19) die Porsche AG zur Rücknahme eines gebraucht gekauften Porsche Macan S mit einem 3.0 TDI-Motor des Typs EA897 verurteilt. Auch die Audi AG muss Schadensersatz bei einem vom Abgasskandal betroffenen Porsche Macan S mit einem 3.0 TDI-Motor des Typs EA897 leisten. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 20. Januar 2020 entschieden (Az.: 02 O 125/19). „Audi hat zwar nicht das Auto hergestellt, aber den Motor mit den manipulierten Abgaswerten und hat Porsche damit beliefert. Von daher kann sich Audi nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil durchgesetzt hat.
Weitere Negativ-Schlagzeilen gab es auch schon zum Paradestück der Porsche AG, dem Porsche 911. Diese hatten zwar nichts mit unzulässigen Abschalteinrichtungen aber mit einem erhöhten „Benzinverbrauch“ und damit auch CO2-Ausstoß beim 911-er der Baujahre 2016 und 2017 zu tun.