Welche Fahrzeuge sind vom Opel-Dieselskandal betroffen?
Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe von Opel
Auch Dieselfahrzeuge aus dem Hause Opel weisen erhöhte Abgaswerte auf. Opel hatte sich daher zunächst im Rahmen einer freiwilligen Service-Maßnahme verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge nachzurüsten, damit die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß eingehalten werden.
Um verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kam Opel dennoch nicht herum. Das KBA hat unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und ordnete den behördlichen Rückruf für weltweit rund 96.000 Fahrzeuge, davon rund 32.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland an. Betroffen von dem Rückruf sind Fahrzeuge der Modelljahre 2013 bis 2016 der Fahrzeugtypen
- Opel Insignia 2,0 l
- Opel Cascada 2,0 l
- Opel Zafira 1,6 l
- Opel Zafira 2,0 l
Einen Teil der Fahrzeuge hatte Opel bereits auf freiwilliger Basis nachgerüstet, die restlichen Fahrzeuge müssen ebenfalls in die Werkstatt beordert werden.
Spätestens mit dem amtlichen Rückruf durch das KBA ist der Abgasskandal auch bei Opel angekommen. Betroffene Opel-Käufer können ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen und dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren.
Ganz erhebliche Verdachtsmomente hinsichtlich Abgasmanipulationen gibt es jedoch aufgrund von Sachverständigen durchgeführten Abgastests auch für weitere Opel-Motorentypen und zwar sowohl mit der Abgasnorm Euro 5 als auch mit der Abgasnorm Euro 6.
Vor allem können Schadensersatzansprüche auch im Opel-Abgasskandal wegen Dieselfahrzeugen von einem Gericht seit dem BGH-Urteil vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19) nicht mehr einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Auch insbesondere dann nicht, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen vorliegt. Vielmehr sei das Gericht gehalten ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, weil ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird. Das hat der BGH mit Beschluss vom 28. Januar 2020 entschieden (Az.: VIII ZR 57/19) betreffend ein Mercedes-Fahrzeug entschieden. Das vorgenannte BGH-Urteil, für dessen Inhalt in erster und zweiter Instanz die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verantwortlich gewesen ist, stellt einen herausragenden, verbraucherfreundlichen Meilenstein im gesamten Abgasskandal dar und ist auf den Opel-Abgasskandal entsprechend zu übertragen.