Mercedes Sprinter und weitere Modelle vom Abgasskandal betroffen

Zwangsrückruf für Mercedes-Fahrzeuge mit dem Motor OM651 und Abgasnorm Euro5.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro und dem Motor OM 651 wegen einer mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung angeordnet. Das hat Daimler am 11. Oktober bestätigt. Der Autobauer legt Widerspruch gegen den Rückruf ein, wird die Aktion aber durchführen.

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Kraftfahrt-Bundesamt geht von unzulässiger Abschalteinrichtung aus

Das Kraftfahrt-Bundesamt geht davon aus, dass im Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wird. Dabei handelt es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorge dafür, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß von 180 Milligramm pro Kilometer nur im Prüfmodus eingehalten werde, während der Transporter im realen Straßenverkehr mehr Stickoxide in die Luft pustet. Das KBA hat daher den Rückruf angeordnet.

Was sagt Daimler?

Daimler hält die Funktion für zulässig und räumt ein, dass sie auch bei anderen Modellen verwendet wird. Darüber sei das Kraftfahrt-Bundesamt bereits informiert worden. Schon im Juni 2019 hatte die Behörde einen verpflichtenden Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der beanstandeten Funktion angeordnet. Nun folgte der Zwangsrückruf für den Mercedes Sprinter.

Welche Mercedes-Modelle sind betroffen?

Der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung besteht beim Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Dieselmotor OM 651. Dieses Vorgängermodell des aktuellen Sprinters wurde bis 2016 gebaut. Von einem Rückruf wären europaweit rund 260.000 Fahrzeuge betroffen, davon ca. 100.000 in Deutschland.
Von dem Rückruf sind neben dem Sprinter auch noch andere Mercedes-Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 betroffen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Besitzer eines betroffenen Mercedes Modells?

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist zu der Überzeugung gekommen, dass beim Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und Abgaswerte manipuliert wurden. Geschädigte Käufer können daher Schadensersatzansprüche geltend machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt. Das auch in Fällen, in denen kein Rückruf durch das KBA vorlag.

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