Rückruf Mercedes700.000 Fahrzeuge betroffen
Abgasmanipulationen habe es bei Daimler nicht gegeben. Das hat der Konzern immer wieder bekräftigt. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist man offensichtlich zu einer anderen Überzeugung gekommen. Nachdem zunächst der Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 im Mai 2018 angeordnet wurde, folgte wenige Wochen später der echte Paukenschlag. Das KBA hatte bei diversen anderen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und den verpflichtenden Rückruf angeordnet. Neben dem Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel sind z.B. auch Modelle der C-Klasse, der G-Klasse und der V-Klasse betroffen.
Laut Daimler werden überwiegend folgende Modelle zurückgerufen:
• Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel (Motor OM 622)
• Mercedes C-Klasse 1,6 Liter Diesel (Motor OM 626)
• Mercedes ML 3,0 Liter Diesel (Motor OM 642)
• Mercedes GLE 3,0 Liter Diesel (Motor OM 642)
• Mercedes GL 3,0 Liter Diesel (Motor OM 642)
• Mercedes GLS 3,0 Liter Diesel (Motor OM 642)
• Mercedes V-Klasse 2,2 Liter Diesel (Motor OM 651)
• Mercedes GLC 2,2 Liter Diesel (Motor OM 651)
Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Betroffene Mercedes-Käufer stehen nun vor dem Problem, dass sie ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor aufspielen lassen sollen.
Zudem sind Dieselfahrzeuge durch den Abgasskandal und drohenden Fahrverboten von einem enormen Wertverlust betroffen. Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen.“
Dabei können die betroffenen Mercedes-Käufer von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Hier haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass VW die Kunden durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Ähnliches dürfte auch bei Mercedes gelten. Auch hier haben Gerichte Mercedes bereits zum Schadensersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Schadensersatzansprüche können sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler geltend gemacht werden. Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden.
Rechtsanwalt Dr. Hartung: Betroffene Mercedes-Käufer stehen nun vor dem Problem, dass sie ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor aufspielen lassen sollen. Zudem sind Dieselfahrzeuge durch den Abgasskandal und drohenden Fahrverboten von einem enormen Wertverlust betroffen. Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen.
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