Welche Fahrzeuge sind vom BMW-Dieselskandal betroffen?
Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe von BMW
Die BMW AG hat Abgasmanipulationen bei ihren Fahrzeugen stets zurückgewiesen. Dennoch ist der Abgasskandal an BMW nicht spurlos vorüber gegangen. Spätestens als die Staatsanwaltschaft München im März 2018 bei dem bayrischen Autobauer anrückte und wegen des Verdachts der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen ermittelte, bekam die weiße Weste erste Flecke. Zudem ordnete auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 an. Die Behörde hatte bei den Fahrzeugtypen unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.
Erhebliche Verdachtsmomente und inzwischen auch gutachterliche Nachweise gibt es jedoch auch für annähernd sämtliche BMW-Motorentypen, sowohl mit Euro 5- als auch mit Euro 6-Norm.
Die Staatsanwaltschaft München verhängte gegen die BMW AG ein ordnungswidrigkeiten-rechtliches Bußgeld in Höhe von 8,5 Millionen Euro aufgrund der Abgasmanipulationen.
Auch wenn BMW den Abgasskandal – zumindest vorläufig – strafrechtlich zu den Akten legen kann, ist er für die Käufer von BMW-Dieselfahrzeugen keineswegs ausgestanden. Denn auch sie bekommen den erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu spüren. Um den massiven Verlust zu kompensieren, können sie neben betrugsrechtlichen Schadensersatzansprüchen auch den Widerruf ihrer Autofinanzierung prüfen lassen, um auf diesem Weg die Rückabwicklung ihres Kaufvertrags zu erreichen.
Erheblicher Ärger droht der BMW AG zudem aus Brüssel wegen Verstößen gegen Europarecht. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Autokartell geht die EU-Kommission davon aus, dass BMW und auch Volkswagen sowie Daimler jahrelang Technologien bei der Abgasreinigung abgesprochen und dadurch Innovationen behindert haben.
Zuletzt sorgte das Landgericht Düsseldorf für die erste Verurteilung und damit für einen wirklichen Paukenschlag im BMW-Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das Landgericht Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei einem BMW X1 der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). In seiner Begründung bezog sich das Landgericht Düsseldorf in erster Linie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az.: VIII ZR 57/19). Der BGH hatte bei einem Mercedes-Fahrzeug entschieden, dass die Schadensersatzansprüche des dortigen Klägers – einem Mandanten der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – nicht einfach mit dem Hinweis abgewiesen werden konnten, dass er nur Behauptungen ins Blaue aufstelle, wenn er tatsächlich greifbare Anhaltspunkte für seine Behauptung liefere.
„Der BGH hat damit die Beweisführung im Abgasskandal ganz erheblich erleichtert. Das gilt nicht nur für geschädigte Mercedes-Kunden, sondern auch für BMW-Käufer und vor allem ebenfalls für Kunden anderer Auto- bzw. Motorenhersteller. Mit dem BGH-Beschluss und dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat ein neues Kapitel im Dieselabgasskandal begonnen. Schadensersatzansprüche gegen BMW, Mercedes und andere Hersteller lassen sich nun definitiv viel leichter durchsetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Das Fazit lautet also: Im Ergebnis sind demnach alle BMW-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 vom Abgasskandal betroffen.