Welche Fahrzeuge sind vom Audi-Dieselskandal betroffen?
Überblick aktueller Abgasskandal-Fahrzeuge und Rückrufe von Audi
Der Audi-Abgasskandal zieht inzwischen immer weitere Kreise. Als VW-Tochter ist die Audi AG ohnehin schon seit 2016 von den Abgasmanipulationen am VW-Dieselmotor des Typs EA189 der Abgasnorm Euro 5 und von Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. In den Werkstätten ist auf Anordnung des KBA ein Software-Update aufzuspielen, um angeblich die unzulässige Abschalteinrichtung der Prüfstanderkennung zu entfernen.
Betroffen sind diese Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem Motorentyp EA189 sowie Fahrzeuge der Baujahre 2015 bis 2018 mit dem VW-Nachfolgemotor des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6:
- Audi A1
- Audi A3
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi Q2
- Audi Q3
- Audi Q5
- Audi TT
Allerdings sind bei Audi nicht nur Fahrzeuge mit den Dieselmotoren EA189 und EA288 von Abgasmanipulationen betroffen.
In den Fokus der Behörden geriet auch der V6 3.0 TDI-Dieselmotor des Typs EA897 sowie der V8 4.2 TDI-Dieselmotor des Typs EA898. Auch hier entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen und ordnete Rückrufe für folgende Modelle an:
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi A7
- Audi A8
- Audi Q5
- Audi SQ5
- Audi Q7
- Audi SQ7
Aufgrund der verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen hat die Audi AG in der Dieselaffäre auch schon im Oktober 2018 ein von der Staatsanwaltschaft München II verhängtes Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gezahlt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Audi-Verdächtige in der Affäre laufen dennoch weiter und bleiben mit Spannung abzuwarten. Verfahren laufen außerdem auch gegen den Zulieferer Bosch.
Für die von einem Rückruf betroffenen Audi-Besitzer ergibt sich das Problem, dass sie ein Software-Update aufspielen lassen müssen, das nicht nur ungewisse Auswirkungen auf den Motor hat, sondern zu erheblichen Motorschäden führt. Gleichzeitig bekommen Diesel-Besitzer immer den Wertverlust ihrer Fahrzeuge vehement zu spüren. Dieser wird durch drohende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch verstärkt und liegt häufig über 30 %.
Audi-Besitzer können sich gegen diese Entwicklung wehren und klagen, um so z.B. die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Wege des sogenannten großen Schadensersatzes zu erreichen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen den Schadensersatzanspruch geschädigter Käufer von Dieselfahrzeugen bestätigt. Die Verurteilungswelle trifft nicht nur Audi-Modelle mit dem VW-Motor EA189, sondern ebenfalls auch Fahrzeuge mit den größeren V6 3.0 TDI- und V8 4.2 TDI-Dieselmotoren. Auch hier liegen längst zahlreiche Urteile gegen die Audi AG vor.
Der Audi-Abgasskandal hat somit längst auch die Fahrzeuge mit den größeren V6-TDI- und V8-TDI-Dieselmotoren erreicht. Auch hier haben die geschädigten Diesel-Käufer beste Chancen Schadensersatz durchzusetzen. Das zeigt unter anderem das Urteil des Landgerichts Köln vom 12. Februar 2020, dass die Kanzlei Hartung Rechtsanwälte durchgesetzt hat (Az. 4 O 180/19). Die Audi AG muss einen A6 Avant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Zudem hat die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch schon im Oktober 2019 Schadensersatz bei einem Porsche Cayenne S mit einem V8 4.2 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 gegen die Audi AG durchgesetzt. Das LG Flensburg sah es als erwiesen an, dass die Abgaswerte manipuliert wurden (Az.: 4 O 25/19). Es entschied, dass die Audi AG als Hersteller des Motors das Porsche-Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.