Volkswagen muss VW Touran zurücknehmen
Urteil LG Frankfurt 2-12 O 373/18
Volkswagen muss einen vom Abgasskandal betroffenen VW Touran zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 20. August 2019 entschieden (Az.: 2-12 O 373/18).
Der Kläger hatte den Touran im September 2014 gekauft. Die Freude an dem Neufahrzeug währte nicht lange. Etwa ein Jahr später stellte sich heraus, dass der Touran vom Dieselskandal betroffen ist und Abgaswerte manipuliert worden waren. „Mein Mandant hätte den VW Touran natürlich nicht gekauft, wenn er auch nur geahnt hätte, dass die Abgaswerte manipuliert worden waren. Wir haben daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Das LG Frankfurt entschied, dass VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher zum Schadensersatz verpflichtet sei. Das Fahrzeug weise durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel auf, der dem Käufer sittenwidrig verschwiegen wurde. Der Käufer wurde dadurch getäuscht und zum Abschluss einer ungewollten Kaufvertrags über ein mangelhaftes Fahrzeug veranlasst, so das LG Frankfurt. Der Schaden sei damit schon im Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Daher sei es unerheblich, ob der Mangel durch die Installation eines Software-Updates beseitigt werden kann.
Durch den Einsatz der Manipulations-Software habe VW massenhaft und mit erheblichem technischen Aufwand gesetzliche Vorschriften zum Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgehebelt und dieses Vorgehen gegenüber Aufsichtsbehörden, Verbraucher und Mitbewerbern planmäßig verschleiert. Die Schädigung des Endkunden sei dabei in Kauf genommen worden, fand das LG Frankfurt deutliche Worte.
Der Kläger kann daher seine VW Touran zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Er hatte den Touran zu einem Preis von 22.800 Euro gekauft und fuhr ca. 166.000 km mit dem Pkw. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 12.600 Euro muss VW dem Kläger noch rund 10.200 Euro plus Zinsen erstatten. „Dass VW einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen kann, halten wir für unangemessen und werden deshalb wahrscheinlich in Berufung gehen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
So wie das LG Frankfurt haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden, dass VW die Käufer im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Diese Rechtsprechung wird u.a. auch durch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz bestätigt.
Die Chancen, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen, stehen sehr gut. Forderungen können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Verbraucher, die sich bereits dem Musterverfahren gegen VW angeschlossen haben, können sich noch bis Ende September wieder abmelden und ihre Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen. „Die Einzelklage ist erfolgversprechender und führt schneller zum Ziel“, so Dr. Hartung.