Volkswagen muss Kaufpreis für VW Tiguan erstatten
LG Düsseldorf 8 O 397/18
Ein vom Abgasskandal betroffener Käufer eines VW Tiguan erhält Schadensersatz. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 entschieden, dass Volkswagen den Kaufpreis für den VW Tiguan gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten muss (Az.: 8 O 397/18).
„Das Landgericht Düsseldorf hat VW zwar den Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zugesprochen. Allerdings hat es auch entschieden, dass dem Käufer ein Zinsanspruch seit Zahlung des Kaufpreises zusteht. Dadurch wird die Nutzungsentschädigung zu großen Teilen wieder kompensiert“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der die Rückabwicklung des Kaufvertrags für seinen Mandanten durchgesetzt hat.
Vom VW-Abgasskandal ist auch der VW Tiguan 2,0 TDI betroffen, den der Kläger im April 2015 als Neuwagen gekauft hatte. Nach dem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ließ der Kläger das Software-Update nicht aufspielen. Er verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Düsseldorf sprach dem Kläger Schadensersatz zu. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung müsse VW das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. VW habe bei dem Dieselmotor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und diese verschwiegen. Dadurch wurde der Käufer geschädigt, da er bei Kenntnis der Abgasmanipulationen das Fahrzeug nicht erworben hätte.
Dieser Schaden werde auch nicht durch das Angebot eines Software-Updates ausgeschlossen. Denn bei der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) sei grundsätzlich kein Recht zur Nachbesserung vorgesehen, führte das LG Düsseldorf aus. Zudem werde der durch Täuschung bedingte Abschluss des Kaufvertrags durch die Installation eines Software-Updates nicht nachträglich zu einem gewollten Abschluss, da der Kläger bei Kenntnis des Abgasmanipulationen das Fahrzeug nicht erworben hätte.
Darüber hinaus können nachteilige Auswirkungen des Updates auf den Motor zumindest nicht ausgeschlossen werden. Dies könne der Kunde nicht selbst prüfen, sondern müsse auf den Hersteller vertrauen. Gerade dieses Vertrauen habe der Hersteller aber durch die Abgasmanipulationen enttäuscht, so das LG Düsseldorf. VW habe den Kläger sittenwidrig geschädigt und müsse daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Abzug einer Nutzungsentschädigung den Kaufpreis erstatten.
„Zahlreiche Urteile zeigen inzwischen, dass im Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Die Ansprüche sollten bis spätestens Ende 2019 geltend gemacht werden, da ansonsten die Verjährung droht“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.