Dieselskandal - VW muss Kaufpreis für VW Passat abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten
Urteil LG Karlsruhe 11 O 208/18
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat im Abgasskandal einen weiteren Erfolg gegen die Volkswagen AG erzielt. Mit Urteil vom 26. Juli 2019 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass VW den Kaufpreis für einen Passat gegen Übereignung des Fahrzeugs erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer kann VW eine Nutzungsentschädigung anrechnen (Az.: 11 O 208/18).
Der Kläger hatte den VW Passat CC R-Line 2.0 TDI im Dezember 2012 als Gebrauchtwagen gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, ließ der Kläger zwar das Software-Update aufspielen, verlangte aber auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das LG Karlsruhe entschied, dass VW den Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. VW habe ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und diese verschwiegen. Dabei habe der Autobauer aus Profitinteresse gehandelt und billigend in Kauf genommen, dass an eine sehr große Zahl von Kunden Fahrzeuge verkauft wurden, die so nicht zulassungsfähig waren und darüber hinaus umwelt- und gesundheitsschädlicher waren als sie durften.
Ein Käufer dürfe aber erwarten, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die Genehmigung nicht nur erschlichen wurde, so dass der Widerruf der Typengenehmigung und die Stilllegung droht.
Bei Kenntnis dieser Umstände hätte der Kläger den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Die Schädigung habe schon im Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags über ein mangelhaftes Auto gelegen, so das LG Karlsruhe. Dieser Schaden lasse sich auch nicht durch ein Software-Update beseitigen. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das LG Karlsruhe. Der Kläger hatte den Passat gebraucht mit einem Kilometerstand von 19.700 km für rund 28.000 Euro gekauft. Er fuhr mit dem Pkw ca. 161.400 km. VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 19.800 Euro für die gefahrenen Kilometer ersetzen. Der Kläger erhält somit noch rund 8.500 Euro plus Zinsen.
„Das Urteil des LG Karlsruhe reiht sich in eine lange Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Abgasskandal ein. Auch die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe haben inzwischen entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Auch Verbraucher, die sich bereits dem Musterverfahren gegen VW angeschlossen haben, können sich bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden, um ihre Ansprüche in einer Einzelklage durchzusetzen. „Die Erfolgsaussichten bei der Einzelklage sind hervorragend. Zudem führt die Einzelklage deutlich schneller zum Ziel als die Musterklage“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.