Diesel-Rückgabe: Lohnt sich das? Beispiel Golf 6
Möglichkeiten im Dieselskandal
Betroffene im Dieselskandal fragen sich oft „Lohnt sich eine Rückgabe?“. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung ist Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de und findet täglich eine Antwort auf die oft kritische Frage.
Dr. Hartung: „Der Dieselskandal ist mittlerweile nicht nur drei Jahre alt. Der Selbstanzeige durch VW-Chef Winterkorn im September 2015 betrifft auch Autos, die heute bis zu 10 Jahre alt sind und bei denen oft 6-stellige Kilometerleistungen auf den Wiederverkaufswert drücken.“ Aber: Der Dieselskandal macht keine Ausnahme: Wenn ein PKW, also z. B. ein Golf aus dem Jahr 2009, ins gerichtliche Verfahren geht, dann besteht durch die „Betroffenheit“ ein eindeutiger Sachmangel, der dem Besitzer gute Rückgabeargumente liefert – nahezu unabhängig vom Alter, Zustand oder der Kilometerleistung.
In vielen Fällen wird eine Nutzungsentschädigung berechnet. Der Kläger erhält dann zwar den Kaufpreis in vollem Umfang zurück, muss sich aber pro Kilometer den gewonnenen Nutzen abziehen lassen.
Autos wie dem Golf 6 werden dabei Laufleistungen von 200.000 Kilometern „zugetraut“. Heißt: Mit 200.000 Kilometern hätte ein Golffahrer das Auto so intensiv genutzt, dass ihm kaum noch Ansprüche mehr zustehen.
Allerdings, so Dr. Hartung, ist das ein theoretischer Wert und die bereinigte Erstattungssumme muss in jedem Einzelfall individuell berechnet werden. Dabei sagt die 200.000 Kilometer-Regel aus, dass Fahrzeuge, die deutlich weniger gelaufen haben, auch für einen wesentlich höheren Auszahlungsbetrag stehen.
In jedem Fall ist eine durch die Nutzungsentschädigung bereinigte Auszahlung des Kaufpreises für betroffene Opfer des Dieselskandals ein weitaus lohnenderer Deal als der Verkauf eines Gebrauchtwagens auf dem derzeit am Boden liegenden Gebrauchtwagenmarkt für Diesel. Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig die Kosten für Verfahren um den so genannten EA189-Motor.