VW Abgasskandal - Anklage gegen Winterkorn, Diess und Pötsch
Verdacht der Marktmanipulation
Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Abgasskandal gegen drei ehemalige und aktuelle VW-Manager Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn, dem aktuellen VW-Chef Herbert Diess und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch Markmanipulation vor.
Im Kern der Anklage steht der Vorwurf, dass die VW-Führungsriege den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über den Dieselskandal und die zu erwartenden finanziellen Folgen aufgeklärt habe. Diese Folgen haben die VW-Aktionäre zu spüren bekommen als der Abgasskandal im September 2015 öffentlich wurde und der Kurs der VW-Aktie einbrach. Die Volkswagen AG wäre im Rahmen des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen, kursrelevante Ereignisse wie z.B. erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung bekannt zu machen. Gegen diese Informationspflicht wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Braunschweig verstoßen. Sie wirft den drei Beschuldigten Marktmanipulation vor.
Bei Volkswagen sei man sich der Brisanz der Dieselthematik und den erheblichen finanziellen Folgen bewusst gewesen. Allerdings hätten die Angeschuldigten bewusst auf die notwendige Ad-hoc-Mitteilung verzichtet, um Verluste für die Volkswagen AG zu vermeiden. Stattdessen sei versucht worden, mit den US Behörden einen Vergleich zu erzielen. Dieser Versuch sei jedoch erwartungsgemäß gescheitert, so die Staatsanwaltschaft.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der damalige VW-Chef Winterkorn spätestens seit Mai 2015 Kenntnis von den Abgasmanipulationen. Pötsch und Diess seien spätestens ab Juni bzw. Juli 2015 informiert gewesen.
Jeder von ihnen sei verpflichtet gewesen zum Zeitpunkt der Kenntnis eine entsprechende Ad-hoc-Meldung zu veröffentlichen und keiner von ihnen sei dieser Verpflichtung nachgekommen, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Tatsächlich wurden die Abgasmanipulationen erst am 18. September 2015 durch Veröffentlichung der US-Behörden publik. Die entsprechende Ad-hoc-Meldung von VW erfolgte erst am 22. September 2015.
Ob das Verfahren gegen die drei Beschuldigten eröffnet wird, muss das Landgericht Braunschweig entscheiden.
Hat VW gegen seine Informationspflichten verstoßen, können die Aktionäre Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein entsprechendes Kapitalanleger-Musterverfahren läuft bereits.
Auf die Schadensersatzklagen zahlreicher geschädigter Autokäufer hat die Anklage keinen direkten Einfluss. „Allerdings zeigt sich deutlich, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig der Überzeugung ist, dass der VW-Vorstand über die Abgasmanipulationen informiert war und nichts dagegen unternommen hat. Nach wie vor streitet VW diese Kenntnis bei Schadensersatzklagen ab. Diese Argumentation ist nicht zu halten und beeindruckt die Gerichte nicht. Inzwischen hat sich die Rechtsprechung durchgesetzt, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.