Abgasskandal: VW hat Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
Urteil OLG Stuttgart Az. 10 U 11/19
Die Reihe der Oberlandesgerichte, die im Abgasskandal gegen VW entscheiden, wird immer länger. Nun hat auch das OLG Stuttgart mit Urteil vom 24. September 2019 entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz leisten muss (Az.: 10 U 11/19).
Das OLG Stuttgart hatte über die Schadensersatzklage einer Frau entschieden, die einen VW Tiguan mit der Abgasnorm Euro 5 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft hatte. In dem Auto ist der Motor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Als der VW Tiguan zurückgerufen wurde, ließ die Frau das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.
Wie schon in erster Instanz hatte ihre Klage auch vor dem OLG Stuttgart Erfolg. Der Klägerin sei schon beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen nicht ihren berechtigten Erwartungen entsprochen habe. Zudem habe dem Fahrzeug durch die Verwendung der illegalen Abschalteinrichtung der Verlust der Zulassung gedroht, so das OLG.
Der Schaden könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden. Einerseits seien die langfristigen Folgen des Updates auf den Motor noch nicht absehbar, andererseits könne die Klägerin nicht darauf vertrauen, dass die Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr dauerhaft gesichert ist, führte das Gericht weiter aus. VW müsse daher den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
„Immer mehr Oberlandesgerichte entscheiden im Abgasskandal verbraucherfreundlich. So wie das OLG Stuttgart haben z.B. auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz, Hamm oder Oldenburg entschieden, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Das zeigt, dass sehr gute Chancen bestehen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Auch wenn inzwischen das Musterverfahren gegen VW eröffnet wurde, können Schadensersatzansprüche gegen VW weiterhin im Wege einer Individualklage geltend gemacht werden. Allerdings sollten geschädigte Autokäufer jetzt handeln – Ende 2019 droht die Verjährung der Schadensersatzansprüche.