Abgasmanipulationen beim Mercedes E 250 CDI - Gutachten soll Klarheit bringen
Beweisbeschluss des OLG Hamm I-17 U 191/18
Ein Sachverständiger soll klären, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat den Beweisbeschluss am OLG Hamm durchgesetzt (Az.: I-17 U 191/18).
Konkret geht es um einen Mercedes Benz E 250 CDI. Hier hatte Rechtsanwalt Hartung wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für seine Mandanten auf Schadensersatz geklagt. Nun hat er erreicht, dass zu der Frage ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt wird.
Der Gutachter soll klären, ob in dem Fahrzeug eine Vorrichtung vorhanden ist, die beispielsweise über die Erkennung der Temperatur, Geschwindigkeit, Drehzahl, Getriebegang, Unterdruck im Einlasskrümmer oder andere Parameter eine Funktion im Emissionskontrollsystem aktiviert bzw. deaktiviert wird. Zudem muss untersucht werden, ob in Folge solch einer Funktion die Abgasreinigung unter Bedingungen, die im normalen Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind, verringert wird. Kurz gesagt: Der Gutachter soll feststellen, ob Mercedes eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet.
Ist dies der Fall, muss geklärt werden, ob diese Abschalteinrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigungen zu schützen.
„Der Motorschutz ist von Mercedes immer wieder ein Argument, z.B. wenn es um die Verwendung von sog. Thermofenstern bei der Abgasreinigung geht. Allerdings sind solche Funktionen nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Von Ausnahmen kann aber nicht die Rede sein, wenn die Abgasreinigung dadurch schon bei Temperaturen, die über weite Teile des Jahrs zu erwarten sind, die Abgasreinigung reduziert wird“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Mercedes bereits verschiedene Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen. Davon sind in Deutschland rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge betroffen. Im Juni 2019 folgte der Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2012 bis 2015 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Hier geht es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Wegen dieser Funktion ist nun auch der Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 ins Visier der Behörden geraten.
Rechtsanwalt Dr. Hartung ist überzeugt, dass auch in weiteren Mercedes-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. „Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass Mercedes unzulässige Abschalteirichtungen verwendet und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Unabhängig davon, ob ein Rückruf durch das KBA für das Modell vorgelegen hat. Das Gutachten wird nun für mehr Klarheit sorgen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.