Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes Vito
Transporter droht ein Rückruf
Hat auch Daimler beim Mercedes Vito Tourer mit der Schadstoffklasse Euro 6 Abgaswerte manipuliert? Den Verdacht hat zumindest das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wie zuerst die Wirtschaftswoche berichtete, prüft das KBA wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Mercedes Vito eine amtliche Anhörung einzuleiten. Betroffen sein sollen etwa 1000 Mercedes Vito Euro 6, die nach Angaben von Daimler aus älterer Produktion stammen.
Es besteht der Verdacht, dass die Abgasreinigung mittels der Harnstofflösung Adblue nur auf dem Prüfstand regulär funktioniert, während der Stickoxid-Ausstoß im normalen Straßenverkehr weitaus höher ist. „Es ist das mittlerweile altbekannte Spiel. Grenzwerte werden nur auf dem Prüfstand eingehalten. Nun könnte sich auch der Mercedes Vito in die Liste schmutziger Diesel einreihen. Werden die zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten, können betroffene Fahrzeuge ihre Zulassung verlieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Als Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal betreut Dr. Hartung bereits zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer. Die Erfahrung zeigt dabei, dass sich die geschädigten Autokäufer keineswegs mit dem Aufspielen eines Software-Updates mit ungewissen Folgen für den Motor abspeisen lassen müssen. „Die Abgasmanipulationen sind ein Mangel, der nicht so ohne Weiteres behoben werden kann. Daher urteilen inzwischen auch immer mehr Gerichte, dass die geschädigten Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags haben“, so Dr. Hartung.
Wie es beim Mercedes Vito weitergeht, ist derzeit noch offen. Kommt das KBA aber zu der Auffassung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wird wohl auch der Transporter in die Werkstätten zurückgerufen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Wie bei anderen Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten können sich natürlich auch Vito-Fahrer wehren. Zu beachten ist allerdings, dass Ansprüche innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden müssen.“