Gutachten klärt: Ist der Porsche Panamera Diesel manipuliert worden?
Verdacht der Abgasmanipulation beim Porsche Panamera
Ist der Porsche Panamera mit V6-Dieselmotor vom Abgasskandal betroffen oder nicht? Bald werden wir es wissen! Dem Mönchengladbacher Jurist und Herausgeber der Portale www.pkw-rueckgabe.de und www.fahrverbot-diesel.de Dr. Gerrit W. Hartung ist es gelungen, das Landgericht Kleve von der Notwendigkeit eines aufwändigen Gutachtens zum Nachweis möglicher Manipulationen zu überzeugen. Porsche hatte den Panamera Diesel – eigentlich das Flaggschiff der Diesel-Flotte – schon früh aus der Produktion genommen, und so ist die Nobel-Karosse zumindest aus der Diskussion um die aktuelle Betroffenheit der Modelle Cayenne und Macan heraus.
Ein besorgter Eigentümer wollte sich mit dem entstehenden Wertverlust und der Ungewissheit nicht abfinden und ging gemeinsam mit Dr. Hartung den juristischen Weg. Er verklagte das Sportwagenzentrum Niederrhein auf Rückabwicklung des Vertrages. Mit dem lapidaren „Der Panamera ist nicht betroffen“ gab sich der Richter aus Kleve dann auch nicht zufrieden und erlies einen fast schon sensationellen Beweisbeschluss:
Es soll ein Beweis durch ein schriftliches Sachverständigengutachten erbracht werden. Dieses Gutachten soll nachweisen, ob in den betroffenen Porsche Panamera eine unzulässige Abschaltvorrichtung eingebaut wurde, sodass erforderliche Grenzwerte nur beim Betrieb auf dem Prüfstand eingehalten werden, was im realen Fahrbetrieb einen erheblichen Mehr-Ausstoß an NOx bedeuten würde.
Als Sachverständiger wurde Professor Dr. Stefan Pischinger bestellt, der seit 1997 Direktor des Institutes für Thermodynamik und Leiter des Lehrstuhls für Verbrennungskraftmaschinen der RWTH Aachen ist.
Für Rechtsanwalt Hartung ist der aktuelle Verfahrensstand schon ein großer Erfolg, unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens: „Würde unser Mandat nicht nachdrücklich den Nachweis der (Un-)Betroffenheit einfordern, dann würde niemals wirklich geklärt werde, ob beim Porsche Panamera geschummelt wurde oder nicht!“ Die Beweislast ist in Verfahren gegen angeblich nicht betroffene Modelle nämlich immer noch der Knackpunkt. Hersteller müssen nicht selten erst in der 2. Instanz mit einer Umkehr der Beweislast rechnen und erst dann gezwungen sein, die Karten aufzudecken.