Autovermieter, Unternehmer mit Fuhrparks und Flottenmanager aufgepasst! Unsere Kanzlei hilft auch Unternehmen im Abgasskandal!

Sind Sie Autovermieter, Flottenmanager oder Fuhrparkleiter und im täglichen Geschäft auch vom Abgasskandal betroffen?
Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits über 10.000 Inhaber von Dieselfahrzeugen vertrauen uns.

Unsere Anwälte in den Medien:

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Dieselskandal-Anwalt für Fuhrparkmanager und Autovermieter

Unternehmen, die mit Hilfe komplexer Flottenmanagement-Software ihre Fahrzeug-Flotten ebenso verwalten wie Autovermieter und Auto-Abo-Anbieter von Dieselfahrzeugen, sind zunehmend von dem Diesel-Abgasskandal betroffen. Bereits heute beraten wir über 5.000 Fahrzeuginhaber und zahlreiche Flottenmanager beziehungsweise Fuhrparkleiter bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen viele Fahrzeughersteller.

Der Dieselskandal beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf Modelle aus dem Hause der Volkswagen AG. Dieselfahrzeuge anderer Marken wie zum Beispiel von Audi, Porsche, BMW, Mercedes, SEAT oder Skoda sind ebenfalls betroffen. Aber auch Fahrzeuge von FIAT und Iveco (FCA) geraten zunehmend in den Fokus der Ermittlungen, nachdem drei Monate nach der Diesel-Razzia bei Fiat Chrysler (FCA) hunderte von Strafanzeigen wegen mutmaßlich manipulierter Abgasmessungen gestellt wurden und Fahrverbote und Stilllegungen drohen.
Im Rahmen von Rückrufaktionen soll mit Softwareupdates erreicht werden, dass die Fahrzeuge weniger Stickoxid-Schadstoffe (NOx) ausstoßen. Selbst wenn das gelingt – kann heute niemand sagen, ob und wie sich diese Maßnahmen auf Leistung und vor allem Lebensdauer der betroffenen Dieselmotoren auswirken. Aus unserer Sicht wird der Mangel nicht abgestellt, sondern durch mehrere neue Mängel ersetzt! Die Verweigerung des Software-Updates kann sogar dazu führen, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt.

Fordern Sie daher jetzt die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Leasingvertrages oder Finanzierungsvertrages und geben Ihre Fahrzeugflotte zurück. Klagen sind in Deutschland auch für Unternehmen und Fleet Manager aus dem Ausland möglich!

Diesel-Schadensersatz hier berechnen

Wie hoch ist Ihr Anspruch bei Rückgabe Ihres Flottenfahrzeuges?

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Rechtsschutzversicherungen – Prozessfinanzierer

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kümmern wir uns um die Einholung der Deckungsschutzzusage und der Abwicklung aller Formalien. Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Prozessfinanzierer gerne weiter.

Informationen zur Diesel-Schadensersatz Berechnung

Die Summe für Ihren persönlichen Diesel-Schadensersatz wird aus dem Kaufpreis, den von Ihnen gefahrenen Kilometern und der erwarteten Maximallaufleistung errechnet. Diese Berechnung wurde nach heutigem Stand aufgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Nutzungsersatz immer erst am Ende des letzten Gerichtstermins errechnet wird.

Zur kompletten Rückabwicklung Ihres Vertrages können wir in einigen Fallgruppen auch eine Entschädigung in Geld fordern. Die exakte Höhe lässt sich allerdings nicht so genau taxieren. In einem ersten Schritt wird durch einen Sachverständigen zunächst der individuelle Wertverlust bzw. der Minderwert Ihres Diesels ermittelt. Je nach Zustand Ihres Fahrzeuges liegt dieser i.d.R. zwischen 15 % und 30 % des Kaufpreises.

Flottenmanager und Fuhrparkleiter sollten die betroffenen Autos jetzt zurückgeben, weil begründeter Verdacht besteht, dass Mängel nicht abgestellt werden! Geschädigte Diesel-Käufer erhalten bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung unter Einbeziehung von Zinseffekten insbesondere im Verhältnis zum geleisteten Kaufpreis weit höhere Schadensersatzbeträge als die gegenwärtigen Zeitwerte der betroffenen Fahrzeuge.

„Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“

Sie benötigen noch weitere Informationen zu einer Klage gegen die Automobilkonzerne und Händler?

An dieser Stelle haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Dieselskandal zusammengetragen. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne jeder Zeit kontaktieren.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Nach unseren Erkenntnissen sind von den Herstellern VW, Audi, Mercedes, Porsche, SEAT, Skoda, BMW und Opel fast alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 von den Manipulationen im Bereich der Abgassteuerung betroffen. Bei den Manipulationen handelt es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen. Der Abgasskandal weitet sich auch fast täglich immer weiter aus.

Auch die Gerichte gehen immer verbraucherfreundlicher von der Betroffenheit vom Abgasskandal aus. Die Richter kommen den Diesel-Käufern zunehmend durch eine zugunsten der Verbraucher anzuwendende Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr entgegen.

Fordern Sie bitte einfach eine kostenlose Erstberatung von uns an, dann prüfen wir konkret, ob auch Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.

Welche Ansprüche habe ich?

Möglichkeit 1:

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Gegebenenfalls wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Die Nutzungsentschädigung ist nach unseren Erfahrungen regelmäßig deutlich geringer als der tatsächliche Wertverlust Ihres Fahrzeugs.

Beispiel:

Sie haben Ihr Diesel-Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 Kilometer gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund des Diesel-Abgasskandals ist ein weiterer Wertverlust von mindestens weiteren 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro zu verkaufen ist.

Über die Rückabwicklungsklage müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungsentschädigung von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu 23.000 Euro.

Möglichkeit 2:

Alternativ haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug zu behalten und lediglich den kleinen Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Der Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.

Beispiel:

Der Kaufpreis Ihres Diesel-Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

Muss ich das Fahrzeug zwingend zurückgeben?

Nein! Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurückgeben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch nur den durch die Abgasmanipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Möglichkeit 2!

Welche Kosten fallen für mich an?

Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Gegebenenfalls Rückrufschreiben
  • Rechtsschutzversicherung

Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot unter Einbeziehung eines Prozessfinanzierers.

Ist Ihr Fahrzeug finanziert? Dann kann sogar auch noch „nachträglich“ eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Das ist allerdings nur bei wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns auch gerne hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.

Gibt es schon Urteile hierzu?

Ja! Inzwischen gibt es schon eine ganze Flut verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile, die zur Rückabwicklung der Kaufverträge der Diesel-Fahrzeuge geführt haben.

In der letzten Zeit ist die im Abgasskandal ergehende Rechtsprechung zusehends immer verbraucherfreundlicher geworden. Das gilt insbesondere für den Nachweis der Betroffenheit eines Fahrzeuges von Abgasmanipulationen und auch für die Frage der Anrechnung von Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer sowie für die Erstattung von Entziehungszinsen von 4 % des Kaufpreises pro Jahr. Aufgrund zusätzlicher Entziehungszinsen ist es also möglich, dass der Diesel-Käufer sogar mehr Geld zurückbekommt, als er bezahlt hat!

Wiegesagt greifen inzwischen zugunsten der Diesel-Käufer auch die Rechtsgrundsätze der Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr. Das bedeutet: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass die Abgassteuerung Ihres Diesel-Fahrzeugs manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Der Automobilhersteller muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Wir sind auf die Rückgabe von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert.

Wir haben bereits über 5.000 Verfahren gegen Fahrzeughersteller und Autobanken geführt und konnten allein im letzten Jahr mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben.

Wir verbinden die individuelle Betreuung Ihres Mandats mit persönlicher Ansprache und dem Know-how einer Spezialkanzlei.

Wir werden als Kanzlei von der Stiftung Wartentest für Gerichtsverfahren betreffend den Abgasskandal und wegen des Widerrufs von Autofinanzierungen empfohlen.

Wir setzen Ihr Recht durch und holen Ihr gutes Geld zurück!
Bereits mehr als 10.000 Inhaber von Dieselfahrzeugen und zahlreiche Flottenbetreiber deutschlandweit setzen auf die Expertise der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

» Kostenlose Erstberatung hier anfordern

Unsere Fachanwälte beraten Sie gerne im Dieselskandal:

Dr. Gerrit W. Hartung

Dr. Gerrit W. Hartung

Christian Schneider

Christian Schneider

Rulan M. Dölken

Rulan M. Dölken

Die Abwicklung von Massenschadensfällen sind unsere Stärke

Die „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ hat sich auf die aktuellen Bedürfnisse von Geschädigten in vielen Lebensbereichen fokussiert. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Versicherungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kaufrecht
  • Betrugshaftungsrecht

Stark im Dieselskandal

Wir verklagen die Hersteller betroffener Marken vor nahezu allen deutschen Landgerichten aus Betrugshaftung sowie Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen und gegen finanzierende Banken unter Zuhilfenahme des Widerrufsjokers.

Zu unseren weiteren Schwerpunkten gehören die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen und auch die Abwicklung von Prozesskostenfinanzierungen. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“

Die „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ berät Verbraucher, Unternehmer und als juristische Personen auch Gesellschaften, Vereine, Stiftungen, Family Offices und Genossenschaften.

Kostenlose Erstberatung:
+ 49 2161 684 56-0
beratung@hartung-rechtsanwaelte.de

Wir haben Mandanten bereits in zahlreichen Schadensersatzverfahren erfolgreich gegen die großen Automobilkonzerne vertreten.
Lassen auch Sie Ihre Ansprüche gegen die Hersteller Ihrer Dieselfahrzeuge von uns kostenlos überprüfen!

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