Licht im Dieselskandal: Bundesverfassungsgericht lässt Auswertung von VW-Unterlagen zu
Widerspruch abgewiesen
2017 waren im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft (München 2) wichtige Dokumente im Rahmen einer Hausdurchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei aus München sichergestellt worden. Der Volkswagenkonzern hatte sehr zeitnah Widerspruch gegen die Verwendung der offensichtlich belastenden Unterlagen eingelegt.
Der Marsch durch die Instanzen endete jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das eine Zulassung der Klage verweigerte.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft hatte die Münchener Büros der Anwaltskanzlei Jones Day „besucht“. Die Kanzlei war zu diesem Zeitpunkt mit der internen Aufarbeitung des Dieselskandals befasst, bzw. beauftragt. VW hatte argumentiert, die Auswertung dieser Unterlagen würde ein faires Verfahren unmöglich machen.
Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Das wird ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist zur Anmeldung von Schadensersatzansprüchen Bewegung in die Verfahren bringen, denn die Unterlagen werden entsprechend brisant sein, sonst hätte VW nicht versucht, die Veröffentlichung mit allen Mitteln zu verhindern.“
Rechtsanwalt Dr. Hartung wird zeitnah Akteneinsicht beantragen, um die neuen Erkenntnisse in laufende und zukünftige Verfahren einarbeiten zu können.
Der Mönchengladbacher Jurist ist Herausgeber des Portals www.pkw-ruecknahme.de und Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Die Klage der Kanzlei war nicht zugelassen worden, da diese keine Klagebefugnis nachweisen konnten.
Laut Dr. Hartung hat VW nach wie vor ein großes Bedürfnis, Unterlagen unter Verschluss zu halten. Daher wird immer noch regelmäßig in der zweiten Instanz ein Vergleich angeordnet, da die von einem Oberlandesgericht geforderten weitere Informationen nicht öffentlich gemacht werden.