Audi A6 - Audi im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt

Landgericht Köln 4 O 180/19 - Urteil vom 12.02.2020

Audi muss im Abgasskandal Schadensersatz bei einem Audi A6 mit 3-Liter-V6-TDI-Motor des Typs EA 897 leisten. Hartung Rechtsanwälte hat das Urteil am 12. Februar 2020 am LG Köln erstritten (Az.: 4 O 180/19). Audi muss einen A6 Avant zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Der Kläger hatte den A6 für 45.680 Euro bei einem Kilometerstand von knapp 27.000 km gekauft. Er fuhr mit dem Wagen fast 70.000 km. Dafür muss er sich den Abzug einer Nutzungsentschädigung von rund 11.000 Euro gefallen lassen. Unterm Strich erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs rund 34.600 Euro.