Rückruf für Mercedes C-Klasse wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
Unzulässige Abschalteinrichtung
Unter der Referenznummer 8593 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den Rückruf von weltweit knapp 100.000 Fahrzeugen der Mercedes C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 angeordnet. Das hat die Behörde am 13. Februar 2019 bekannt gegeben. In Deutschland sind rund 11.400 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.
Die Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse werden in die Werkstätten beordert, damit dort die unzulässigen Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden, so das KBA. „Gemeint sein dürften damit die thermischen Fenster, die die Abgasreinigung in bestimmen Temperaturbereichen reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Mercedes steht auf dem Standpunkt, dass die Thermofenster keine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen, sondern notwendig sind, um den Motor vor Schäden zu schützen. Das KBA beurteilt dies allerdings anders.
Schon 2018 hatte die Behörde den Rückruf für europaweit rund 700.000 Diesel-Fahrzeuge unterschiedlicher Mercedes-Modelle wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Auch das Landgericht Stuttgart entschied kürzlich gleich in drei Verfahren, dass es sich bei den verwendeten Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handele und verurteilte Mercedes daher in allen drei Fällen zu Schadensersatz.
„Da Mercedes diese Thermofenster bei zahlreichen Diesel-Modellen mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt hat, könnte auf den Autobauer noch einiges zukommen. Die Argumentation, dass die thermischen Fenster zum Schutz des Motors notwendig seien, steht auf dünnem Eis, wie die Urteile des Landgerichts Stuttgart und die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts zeigen. Das führt dazu, dass Schadensersatzansprüche gegen Mercedes wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.