Abgasskandal Porsche Macan S Diesel – Schadensersatz für Käufer
Landgericht Dortmund 12 O 182/18
Porsche muss im Abgasskandal erneut Schadensersatz leisten. Das Landgericht Dortmund entschied mit Urteil vom 26. März 2019, dass der Käufer eines Porsche Macan S Diesel Anspruch auf Schadensersatz hat, weil er durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei (Az.: 12 O 182/18).
Schon im Januar hatte das LG Dortmund einem Käufer eines Porsche Macan Diesel Schadensersatz zugesprochen, da Porsche ihn durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. „Dieser Rechtsprechung bleibt das Landgericht Dortmund treu“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2016 einen Porsche Macan S Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft. Wegen Zweifeln an der Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung rief Porsche das Modell 2016 freiwillig in die Werkstatt zurück, um ein Software-Update aufspielen zu lassen. Später folgte auch noch ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Käufer klagte daher auf Schadensersatz.
Das LG Dortmund entschied, dass Porsche sich durch das arglistige Inverkehrbringen eines mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen, um die Abgaswerte zu beeinflussen, schadensersatzpflichtig gemacht habe. Die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ergebe sich schon daraus, dass das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und die Beseitigung gefordert hat. Ansonsten drohe der Verlust der Zulassung, so dass die Nutzbarkeit des Fahrzeugs nicht gewährleistet sei, so das LG Dortmund. Weiter ergebe sich die Mangelhaftigkeit auch daraus, dass die Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse EU6 nur durch den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen erschlichen wurde und die Einhaltung der Grenzwerte für den Schadstoffausstoß ohne diese Einrichtungen nicht erreicht worden wäre.
Porsche habe den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und sich schadensersatzpflichtig gemacht. Daran ändere auch nichts, dass der Dieselmotor nicht von Porsche, sondern der Konzernschwester Audi gebaut wurde.
„Es ist nicht das erste Urteil gegen Porsche im Abgasskandal. Das zeigt, dass sich Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durchsetzen lassen. Das führt in der Regel zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, d.h. der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.