VW muss Touareg-Käufer Schadensersatz leisten
LG Lüneburg 9 O 140/18
Der VW-Abgasskandal macht auch vor dem VW Touareg mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 nicht Halt. Betroffene Kunden haben gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das Landgericht Lüneburg entschied mit Urteil vom 12. Februar 2019, dass VW sich aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 9 O 140/18).
Ende 2017 wurde klar, dass VW nicht nur bei dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 die Abgaswerte manipuliert hat, sondern auch beim 3-Liter-Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte bei der Überprüfung des VW Touareg 3,0 Liter Diesel Euro 6 zwei unzulässige Abschalteinrichtungen fest und ordnete deshalb den verpflichtenden Rückruf für weltweit knapp 58.000 Fahrzeuge an, von denen rund 25.800 in Deutschland zugelassen sind. In der Werkstatt soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden.
Es ist nach wie vor ungewiss, welche Auswirkungen solch ein Update auf den Motor hat und ob der Mangel dadurch tatsächlich behoben wird. Betroffene Touareg-Käufer müssen sich aber nicht mit einem Update zufriedengeben, sondern können auch ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Das Landgericht Lüneburg entschied nun, dass VW die Kunden durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen getäuscht habe. Ein Kunde dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug, das in den Verkauf gelangt, auch den gesetzlichen Vorschriften entspreche. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Touareg bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. VW habe den Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und ist zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Lüneburg. VW muss den Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Ähnlich hatte auch das LG Köln im Dezember 2018 entschieden und sprach dem Käufer eines VW Touareg Schadensersatz zu (Az.: 36 O 147/18). „Die Urteile zeigen, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen durchzusetzen. Rückenwind bekommen die Schadensersatzklagen auch durch den aktuellen Hinweisbeschluss des BGH, der unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel einstuft“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.