OLG Karlsruhe bejaht Schadensersatzanspruch gegen VW
Hinweisbeschluss 13 U 142/18
VW gerät im Abgasskandal mehr und mehr unter Druck. Nachdem der BGH klarstellte, dass er unzulässige Abschalteinrichtungen für einen Sachmangel hält, zog das OLG Karlsruhe nun nach.
In einem Hinweisbeschluss vom 5. März 2019 zum Aktenzeichen 13 U 142/18 teilte das OLG Karlsruhe mit, dass es eine Schadensersatzklage gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wohl für begründet hält und der Klage wahrscheinlich stattgeben wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Offenburg dem Kläger schon Schadensersatz zugesprochen. Demnach muss VW das von Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
VW legte Berufung gegen das Urteil ein und das OLG Karlsruhe hat das Berufungsverfahren nun für den 12. April 2019 terminiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass das Berufungsverfahren tatsächlich stattfindet: „Bisher hat VW verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte im Abgasskandal vermieden. Nach dem deutlichen Hinweis des OLG Karlsruhe kann angenommen werden, dass VW die Berufung zurückziehen wird und das erstinstanzliche Urteil akzeptiert.“
Nach dem BGH-Beschluss und dem Hinweis des OLG Karlsruhe sind die Chancen der geschädigten VW-Kunden im Abgasskandal Schadensersatzansprüche durchzusetzen weiter gestiegen. Während sich der BGH allerdings auf die Klage gegen einen Händler auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs bezog, bezieht das OLG Karlsruhe zu einer Schadensersatzklage direkt gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Stellung. „Gemeinsam haben beide Fälle, dass der BGH bzw. das OLG Karlsruhe die Ansprüche der Verbraucher für gerechtfertigt halten“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.
Die offensichtliche Auffassung des OLG Karlsruhe, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist, bestätigt die Rechtsprechung zahlreicher Landgerichte, die schon entsprechend geurteilt haben. Zudem hat auch schon das OLG Köln Anfang Januar Schadensersatzansprüche gegen VW bejaht. „Die Chancen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen werden immer besser. Die Forderungen sind in der Regel auch noch nicht verjährt, sondern können immer noch geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.