Alles Wichtige zur Elternzeit: Antrag, Dauer und Kündigung

Die Elternzeit bietet Eltern wirtschaftliche Sicherheit während der Betreuung ihrer Kinder. Erfahren Sie von mir, wie Sie Elternzeit beantragen können und welche Rechte Ihnen zustehen. Die Elternzeit bietet eine wirtschaftliche Absicherung für Eltern während der Kinderbetreuung. Erfahren Sie von mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wie Sie Elternzeit beantragen können und welche Rechte Ihnen zustehen.  Die Elternzeit, die früher als "Erziehungsurlaub" bekannt war, hat das Ziel, Eltern während der Betreuung und Erziehung ihres Kindes finanziell abzusichern. In meinem Leitfaden erfahren Sie, was Elternzeit genau bedeutet, wie Sie diese beantragen können und welche Rechte und Pflichten nach dem Ende der Elternzeit auf Sie zukommen.

Alles Wichtige zur Elternzeit: Antrag, Dauer und Kündigung

Elternzeit: Rechte, Bedingungen und Bestimmungen 

  • Was versteht man unter Elternzeit? 
    • Elternzeit ermöglicht es mir als Arbeitnehmer, mich von der Arbeit freistellen zu lassen, um mein Kind zu betreuen. 
    • Während dieser Zeit ruht mein Arbeitsverhältnis, bleibt jedoch weiterhin bestehen. 
    • Nach der Elternzeit habe ich Anspruch auf Rückkehr und Weiterbeschäftigung. 
  • Wer hat das Recht, Elternzeit zu beantragen? 
    • Nach § 15 BEEG haben Arbeitnehmer 
    • Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem bis zu drei Jahre alten Kind oder dem Kind ihres Partners im gleichen Haushalt leben und die Betreuung selbst übernehmen. 
    • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Großeltern Elternzeit beantragen. 
    • Elternzeit kann entweder allein oder gemeinsam in Anspruch genommen werden. 

Elternzeit beantragen und flexibel gestalten: So funktioniert es

  • Wie beantrage ich Elternzeit? 
    • Die Elternzeit ist schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Ich empfehle Ihnen, mein Musterschreiben als Orientierung zu nutzen. 
    • Für die ersten drei Lebensjahre des Kindes gilt eine Frist von mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. 
  • Wie lange dauert die Elternzeit? 
    • Bisher war es möglich, Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu nehmen. 
    • Es können bis zu 24 ungenutzte Monate bis zum 8. Geburtstag flexibel in Anspruch genommen werden. 
    • Eltern haben nun die Möglichkeit, die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufzuteilen. Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen ablehnen, sofern dieser nach dem dritten Lebensjahr liegt. 

Anspruch auf Arbeitsplatz nach der Elternzeit: Was ich wissen sollte 

  • Habe ich das Recht auf denselben Arbeitsplatz nach der Elternzeit? 
    • Nein, ein Recht auf denselben Arbeitsplatz besteht nicht. 
    • Ich habe jedoch das Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, der meiner bisherigen Tätigkeit im Wesentlichen entspricht. 
    • Dieses Recht ergibt sich aus dem Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO). 
  • Was wird unter „gleichwertigem Arbeitsplatz“ verstanden? 
    • Der Arbeitgeber kann mich innerhalb der Rahmenbedingungen meiner arbeitsvertraglichen Vereinbarungen versetzen. 
    • Die neue Tätigkeit darf jedoch nicht grundlegend von der ursprünglichen abweichen: 
    • Beispiel Tätigkeitsbereich: Eine Sachbearbeiterin im Innendienst kann nicht ohne Zustimmung in den Außendienst versetzt werden. 
    • Beispiel Qualifikation: Hat ein Arbeitnehmer über Jahre Führungsaufgaben übernommen, so besteht nach der Elternzeit das Recht auf eine Tätigkeit, die diesen Aufgaben entspricht, sofern diese Praxis zur vertraglichen Übung wurde. 
  • Wichtiger Hinweis: 
    • Ob eine Versetzung rechtmäßig ist, hängt stets von den individuellen Umständen ab. 
    • Die neue Tätigkeit muss der alten in Verantwortung und Qualifikation entsprechen. 
    • Bei unzulässigen Versetzungen oder Änderungskündigungen stehen mir rechtliche Schritte offen. 

Die Elternzeit, früher als „Erziehungsurlaub“ bekannt, hat das Ziel, Eltern während der Betreuung und Erziehung ihres Kindes finanziell abzusichern. 

In meinem Leitfaden erfahren Sie, was Elternzeit konkret bedeutet, wie Sie diese beantragen können und welche Rechte und Pflichten nach dem Ende der Elternzeit auf Sie zukommen.

Teilzeit während der Elternzeit: Meine Rechte und Voraussetzungen

  • Kann ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten? 
    • Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es mir möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. 
    • Der erste Schritt besteht darin, eine einvernehmliche Lösung mit meinem Arbeitgeber zu finden. 
    • Gemäß § 15 Abs. 5 BEEG kann ich eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf bis zu 30 Stunden pro Woche beantragen. 
    • Beide Seiten können über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit verhandeln. 
  • Teilzeitanspruch: Voraussetzungen und Fristen 

Wenn keine Einigung erzielt wird, habe ich unter den folgenden Bedingungen einen gesetzlichen Anspruch (§ 15 Abs. 7 BEEG): 

  • Mein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende). 
  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. 
  • Der Arbeitsumfang liegt zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche und beträgt mindestens zwei Monate. 
  • Es liegen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit vor. 
  • Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden: 
    • Sieben Wochen im Voraus: Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren. 
    • 13 Wochen im Voraus: Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr (für Geburten nach dem 01.07.2015). 
  • Wichtige Hinweise: 
    • Ich kann meinen Teilzeitanspruch während der Elternzeit maximal zweimal geltend machen. 
    • Der schriftliche Antrag muss den Beginn, den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit eindeutig angeben. 
  • Eine Ablehnung meines Antrags muss der Arbeitgeber schriftlich begründen: 
    • Frist: 4 Wochen (Elternzeit in den ersten drei Jahren). 
    • Frist: 8 Wochen (Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr). 
  • Was geschieht bei einer Ablehnung? 
    • Wird die Frist zur Ablehnung versäumt, gilt mein Antrag automatisch als genehmigt. 
    • Eine fristgerechte Ablehnung kann gerichtlich überprüft werden. 

Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit: Meine Rechte und Voraussetzungen 

  • Kann ich nach der Elternzeit auf Teilzeit wechseln? 
    • Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ich nach der Elternzeit von Vollzeit auf Teilzeit wechseln. 
    • Dieser Anspruch basiert jedoch nicht auf der Elternzeit selbst, sondern auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). 
  • Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG): 
    • Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. 
    • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende). 
    • Der Antrag auf Teilzeit muss mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt werden, einschließlich Angaben zur gewünschten Arbeitszeitverteilung. 
    • Es darf kein betrieblicher Grund gegen die Teilzeit sprechen, wie z. B. erhebliche Störungen im Arbeitsablauf, in der Organisation oder unverhältnismäßige Kosten. 
  • Wichtige Fristen und Regelungen: 
    • Die Ablehnung durch den Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich erfolgen. 
    • Keine Reaktion des Arbeitgebers: Die beantragte Teilzeitregelung gilt automatisch als genehmigt. 
    • Nach Genehmigung kann der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeitverteilung nur ändern, wenn ein überwiegendes betriebliches Interesse vorliegt. 
    • Die Änderung muss mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden. 

Kündigung während der Elternzeit: Was ich wissen muss 

  • Genieße ich Kündigungsschutz während der Elternzeit? 
    • Ja, während der Elternzeit habe ich besonderen Kündigungsschutz. Mein Arbeitgeber darf mir grundsätzlich nicht kündigen. 
  • Ausnahmen vom Kündigungsschutz: 

Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel: 

  • Betriebsstilllegung 
  • Besonders grobe Pflichtverletzungen 
  • Selbst in solchen Fällen benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Behörde, bevor er eine Kündigung aussprechen kann. 
  • Wann beginnt der Kündigungsschutz? 
    • Elternzeit vor dem dritten Lebensjahr des Kindes: Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. 
    • Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr: Der Kündigungsschutz beginnt nach der Neuregelung frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Kündigung nach der Elternzeit: Was ich beachten muss 

  • Kann ich nach der Elternzeit sofort gekündigt werden? 
    • Mit dem Ende der Elternzeit erlischt der besondere Kündigungsschutz. 
    • Ab diesem Zeitpunkt gelten für mich die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen wie für jeden anderen Arbeitnehmer. 
  • Was bedeutet das? 
    • Der Arbeitgeber muss einen rechtmäßigen Kündigungsgrund vorweisen, beispielsweise betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe. 
    • Die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen sind einzuhalten.