Erfolg am Landgericht Traunstein gegen illegales Glücksspiel: Hohe Verluste bei Online-Glücksspielen von Aspire Global 7 erfolgreich zurückerstattet!
Ein richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Traunstein bekräftigt die Rechte von Konsumenten, die finanzielle Einbußen durch Online-Glücksspiele erfahren haben. Die Entscheidung ordnet die Erstattung von über 133.000 Euro an und unterstreicht die Ungültigkeit von Spielverträgen ohne deutsche Lizenz. Zudem wird die Pflicht der Betreiber hervorgehoben, unrechtmäßig erworbene Gelder zurückzuzahlen. Bemerkenswert ist auch, dass Verluste, die in einer Übergangsphase nach Erteilung der Konzession entstanden sind, ebenfalls in den Erstattungsanspruch miteinbezogen wurden.
In einem bahnbrechenden Urteil des Landgerichts Traunstein (Aktenzeichen 3 O 803/23) wurde die Rückzahlung von Verlusten aus Online-Casinospielen in Höhe von 133.005,50 Euro angeordnet. Der klagende Verbraucher aus Oberbayern hatte von 2018 bis 2023 erhebliche Beträge beim maltesischen Online-Glücksspielanbieter Aspire Global 7 Limited eingebüßt, der während dieses Zeitraums nicht über eine deutsche Glücksspiellizenz verfügte. Im Kern des Verfahrens stand die Frage, ob die geleisteten Einsätze aufgrund der Ungültigkeit der Spielverträge zurückgezahlt werden müssen und ob der Anbieter zur Rückgabe der rechtlich unzulässig erhaltenen Gelder verpflichtet ist.
„Das Gericht urteilte, dass die Verträge für die Teilnahme an Online-Casinospielen gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags ungültig sind. Diese Ungültigkeit ergibt sich aus dem Verbot, Glücksspiele ohne anerkannte deutsche Lizenz anzubieten, selbst wenn die Anbieter, wie in diesem Fall aus Malta, dort zugelassen sind. Das Gericht schloss sich damit einer etablierten Rechtsprechung an, die bereits vom Bundesgerichtshof und mehreren Oberlandesgerichten bestätigt wurde. Der Glücksspielstaatsvertrag zielt darauf ab, Verbraucher vor den signifikanten Risiken des Glücksspiels zu schützen, was eine Rückzahlungsverpflichtung der Anbieter zur Folge hat“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei, die sich auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert hat und unter anderem Ansprüche von durch den Abgasskandal betroffenen Verbrauchern vertritt, führte erfolgreich die Klage vor dem Landgericht Traunstein.
Die Beklagte argumentierte, dass ihre Tätigkeit materiell erlaubnisfähig und von den Behörden geduldet gewesen sei, was das Gericht jedoch nicht gelten ließ. Weder die frühzeitige Antragstellung auf eine Lizenz noch die unterlassene behördliche Verfolgung vermögen die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnispflicht aufzuheben. Die Annahme, dass das bloße Fehlen eines behördlichen Eingreifens die Legalisierung eines unerlaubten Angebots rechtfertige, wurde ausdrücklich zurückgewiesen. Auch die Berufung auf § 817 Satz 2 BGB, die Rückforderung unter Berufung auf Gesetzeswidrigkeit auszuschließen, hatte keinen Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift bei Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag restriktiv auszulegen ist, um den Schutzzweck des Verbots nicht zu unterlaufen.
Die Verteidigung argumentierte, ihre Angebote seien materiell genehmigungsfähig und von den Behörden stillschweigend toleriert worden. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch ab. Es betonte, dass weder die frühzeitige Beantragung einer Lizenz noch das Ausbleiben behördlicher Maßnahmen die gesetzliche Erlaubnispflicht außer Kraft setzen können. Die Auffassung, dass das bloße Ausbleiben einer behördlichen Intervention ein unerlaubtes Angebot legalisiere, lehnte das Gericht entschieden ab. Ebenso erfolglos blieb der Verweis auf § 817 Satz 2 BGB, der eine Rückforderung wegen Gesetzeswidrigkeit ausschließen sollte. Das Gericht stellte klar, dass diese Vorschrift im Kontext von Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag restriktiv zu interpretieren ist, um den Schutzzweck des Gesetzes nicht zu gefährden.
Das Landgericht Traunstein hat in seiner Entscheidung nicht nur die Rückzahlungsverpflichtung des Anbieters bekräftigt, sondern dem Kläger auch Zinsen und vorgerichtliche Anwaltskosten zugesprochen. Dieses Urteil hebt die zunehmende Bedeutung der Verbraucherrechte im Bereich des Online-Glücksspiels hervor und könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle sein. Es unterstreicht besonders die Relevanz bei Verlusten, die in rechtlich undefinierten Übergangszeiten entstanden sind.
Übrigens: Aspire Global 7 Limited, Betreiber mehrerer Online-Glücksspielplattformen, hat inzwischen eine deutsche Glücksspiellizenz erhalten. Trotzdem sind Klagen für Zeiträume vor der Lizenzerteilung weiterhin möglich und versprechen Erfolg.