Landgericht Bamberg: Betreiber von „bet365“ wegen illegaler Sportwetten zu Schadensersatz verurteilt!

Ein Verbraucher platzierte in den Jahren 2013 bis 2020 auf der Plattform „bet365“ Sportwetten im Gesamtwert von über 280.000 Euro und erlitt dabei einen Verlust von 121.310,46 Euro. Das Landgericht Bamberg entschied jedoch, dass die abgeschlossenen Sportwettenverträge zwischen dem Kläger und der Beklagten ungültig seien, da sie gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verstießen.

Landgericht Bamberg: Betreiber von „bet365“ wegen illegaler Sportwetten zu Schadensersatz verurteilt!

Das Landgericht Bamberg (Az.: 42 O 940/23) hat kürzlich die Hillside (Sports) ENC, Betreiberin der Online-Glücksspielplattform „bet365“, zur Rückerstattung von 121.310,46 Euro an einen deutschen Spieler verurteilt. Das Gericht erklärte die zwischen dem Kläger und der Beklagten abgeschlossenen Sportwettenverträge für nichtig, da sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstießen. Der Fall bezieht sich auf den Zeitraum vor dem 9. Oktober 2020, als Hillside (Sports) ENC keine gültige Lizenz für die Veranstaltung von Online-Sportwetten in Deutschland besaß. Obwohl die Betreiberin eine Lizenz beantragt hatte, wurde der Antrag damals nicht weiterverfolgt, weshalb das Anbieten von Sportwetten über „bet365“ in Deutschland als illegal eingestuft wurde.

Der Kläger, eine Privatperson, setzte zwischen 2013 und 2020 über die Plattform „bet365“ Sportwetten im Gesamtwert von über 280.000 Euro und erlitt dabei einen Verlust von 121.310,46 Euro. Er verlangte die Erstattung dieser Verluste und berief sich auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), da die Wettverträge mangels Lizenz unwirksam seien. Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und entschied, dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung seiner Einsätze habe.

„Das Gericht erklärte die Verträge für nichtig, da sie gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 verstießen. Während dieser Zeit war das Anbieten von Online-Glücksspielen, einschließlich Sportwetten, in Deutschland ohne gültige Lizenz untersagt. Die Beklagte argumentierte, das Konzessionsverfahren sei unionsrechtswidrig verzögert worden, weshalb sie nicht schuldhaft gehandelt habe. Das Gericht wies diesen Einwand jedoch zurück und stellte fest, dass die Beklagte dennoch gegen geltendes deutsches Recht verstoßen habe“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei vertritt unter anderem Betroffene des Abgasskandals und setzt Ansprüche geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos durch. Dr. Hartung erstritt das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Bamberg.

Ein weiterer zentraler Punkt war die Frage, ob der Kläger Kenntnis von der Illegalität des Wettangebots hatte. Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden konnte. Die Beklagte konnte keine Beweise vorlegen, die belegen, dass der Kläger sich der Rechtswidrigkeit der Wetten bewusst war. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass „bet365“ als seriöser Anbieter mit internationaler Reichweite wahrgenommen wurde.

„Dieses Urteil setzt ein klares Signal für Spieler, die Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückfordern möchten – insbesondere dann, wenn der Anbieter zum fraglichen Zeitpunkt keine gültige deutsche Lizenz besaß. Es macht deutlich, dass Online-Glücksspielanbieter ohne die erforderlichen Genehmigungen erhebliche rechtliche Konsequenzen riskieren. Selbst komplexe Konzessionsverfahren rechtfertigen keine unerlaubten Glücksspielangebote“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. „Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit klarer regulatorischer Vorgaben im Online-Glücksspielsektor und zeigt, dass Verbraucher auch im Nachhinein erfolgreich ihre Ansprüche durchsetzen können, wenn Anbieter gegen geltende Gesetze verstoßen haben.“